Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

Patientin vergewaltigt: Fünf Jahre Haft

Am Straflandesgericht Graz ist am Mittwoch ein 46-jähriger Mann wegen Vergewaltigung an einer Patientin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann sei Alkoholiker und habe sich nachts in das Zimmer der Frau geschlichen. Er könne sich nicht an die Tat erinnern.

Der Steirer soll im Mai 2023 bei einem stationären Aufenthalt im LKH II, Standort Süd in Graz nachts in das Zimmer einer Patientin geschlichen sein und sich an ihr vergangen haben.

Der 46-Jährige gab an, sich wegen seines Alkoholkonsums nicht an die Tat erinnern zu können. Laut Gutachten sei er aber zurechnungsfähig gewesen.

Frisch entlassen wieder zur Flasche gegriffen

Der bereits seit dem 19. Lebensjahr alkoholabhängige Steirer war gerade erst von einem elftägigen stationären Aufenthalt zur Behandlung seiner Sucht aus dem LKH II entlassen worden, als er noch am selben Tag wieder zur Flasche griff. Mit rund drei Promille im Blut habe ihn die Polizei am Abend vor einem Laufhaus liegend gefunden und erneut eingewiesen – woran sich der Mann, der bereits mehrfach vor Gericht gestanden ist, aber laut eigenen Angaben nicht erinnern könne.

In Zimmer der Frau geschlichen und vergewaltigt

Noch in der gleichen Nacht habe sich der Angeklagte dann in das Zimmer einer Patientin geschlichen und sich zu ihr ins Bett gelegt. Daraufhin habe ihn die Frau aus dem Zimmer verscheucht. Nachdem sie am Gang kein Pflegepersonal finden konnte, legte sie sich wieder schlafen. Bald darauf soll der Mann aus dem Bezirk Voitsberg erneut das Zimmer der Frau betreten haben. Diesmal habe er die Patientin allerdings – laut Angaben der Frau – festgehalten und vergewaltigt, während sie sich wehrte und die Rufglocke betätigte.

Einzige Frau auf der Station

„Ich kann mir das nicht erklären, ich weiß nicht, warum ich in ihr Zimmer gegangen bin. Ich habe das Zimmer aufgrund der Alkoholisierung verwechselt“, erklärte der Angeklagte gegenüber der Richterin, die an seiner Aussage zweifelte, da die Patientin zu diesem Zeitpunkt die einzige Frau auf der ganzen Station war. „Wie kommen Sie auf die Idee, nochmals in das Zimmer der Frau zu gehen?“, fragte diese daraufhin. Daran könne er sich nicht erinnern, erwiderte der Angeklagte.

Sein Verteidiger erklärte, dass er händeringend vom Alkohol weg möchte und sich eine therapeutische Maßnahme wünsche.

Bereits mehrere „Besuche“ in falschen Zimmern

Nachdem die Frau die Rufglocke gedrückt hatte, kamen zwei Pflegerinnen und ein Pfleger in das Zimmer. Alle drei Zeugen bestätigten, den 46-Jährigen über die Frau gebeugt vorgefunden zu haben. „Er nutzt die Situation schon aus“, erklärte eine dort Angestellte und verwies darauf, dass sie ihn schon öfter aus Zimmer holen mussten, wenn Frauen auf der Station waren – auch wenn es bei anderen Fällen den Anschein machte, dass wechselseitiges Interesse vorhanden war. Ein Pfleger, der ihn schon länger kenne, schilderte, dass er denke, dass der Mann trotz Alkoholisierung noch verstanden habe, was richtig und falsch ist.

Gutachten bestätigt Zurechnungsfähigkeit

Auch ein Gutachten bestätigte, dass der Angeklagte zurechnungsfähig gewesen sei. Als der Mann von der Polizei gefunden wurde, hatte er einen Blutalkoholwert von 3,06 Promille – nachdem die Tat vier Stunden später geschah, konnte der Wert zu diesem Zeitpunkt noch maximal 2,5 Promille betragen, erklärte ein Sachverständiger. Dadurch sei die Zurechnungsfähigkeit durch den Alkohol zwar etwas verringert, aber durchaus erhalten gewesen. Auch liege keine psychische Störung vor. „Er musste wissen, was er tut“, so der Gutachter.

Fünf Jahre unbedingte Haft und früheres Urteil

Nachdem sich die Richterin mit zwei Schöffen zur Beratung zurückgezogen hatte, verurteilte der Senat den 46-Jährigen wegen des Verbrechens der Vergewaltigung zu fünf Jahren unbedingter Haft. Mildernd wurde die verminderte Zurechnungsfähigkeit, erschwerend die sechs einschlägigen Vorverurteilungen sowie die Tatsache, dass die Tat in einem geschützten Bereich passierte, gewertet.

Die Richterin verwies darauf, dass er im Gefängnis die Möglichkeit habe, eine Therapie zu machen. Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zuletzt stand der Mann im Juni 2023 in Eisenstadt vor Gericht und wurde wegen Körperverletzung und Betrugs zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt, die er noch zuzüglich der fünfjährigen Freiheitsstrafe absitzen müsse, sagte die Richterin.