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Religion

Jeder Gläubige darf Religion unterrichten

Der Lehrermangel trifft auch den Religionsunterricht: Die katholische Kirche setzt auf pensioniertes Lehrpersonal, Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen. Das sorgt für Kritik, weil auch gläubige Personen unterrichten dürfen, die keine pädagogische und fachdidaktische Ausbildung haben.

Für kirchlich bestellte Religionslehrerinnen und Religionslehrer reichten die österreichische Staatsbürgerschaft und die Matura, erklärt Wolfgang Weirer, Professor für Religionspädagogik an der Uni Graz.

Von der Tischmutter bis zum Messner

In der Regel kämen Menschen zum Einsatz, die schon Erfahrung mit religiöser Bildung haben, etwa "als Tischmutter im Rahmen der Erstkommunionsvorbereitung, in der kirchlichen Erwachsenenbildung oder durch eine kirchliche Nähe zum Beispiel als Messnerin oder Mesner“, schildert Weirer – das seien prekäre Situationen, die nicht befriedigend seien.

320 Religionslehrer ohne Prüfung

In Österreich gibt es 7.300 katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer. 320 davon seien nicht geprüft, nur drei hätten keine Ausbildung und würden sich auch neben dem Job nicht weiterbilden, so Andrea Pinz, Vorsitzende der Konferenz der diözesanen Schulamtsleiterinnen und -leiter.

„Das muss die absolute Ausnahme sein, und wir haben das auch klar ausgesprochen als Schulamtsleiter“, so Pinz. Dass nur drei als ReligionslehrerInnen arbeitende Personen keine Ausbildung hätten, glaubt Religionspädagoge Weirer dagegen nicht: Er kenne mehrere konkrete Beispiele aus verschiedenen Diözesen.