Soziales

Frist für Heizkostenzuschuss verlängert

Knapp 60 Millionen Euro sind bisher an Wohn- und Heizkostenzuschuss aus Bundesmitteln in der Steiermark ausgeschüttet worden. Knapp 150.000 Haushalte haben damit bereits 400 Euro erhalten. Neue Anträge sind noch bis Ende November möglich, die Frist wurde verlängert.

Insgesamt hat der Bund 94,4 Millionen für den Wohn- und Heizkostenzuschuss in der Steiermark zur Verfügung gestellt. Mehr als 30 Millionen Euro sind also noch zu vergeben und um dabei möglichst viele Menschen zu erreichen, wurde die Antragsfrist bis 30. November 2023 verlängert und die Einkommensgrenze um 10.000 Euro erhöht.

Antrag bis Ende November online möglich

Voraussetzung für den Wohn- und Heizkostenzuschuss ist damit ein Haushaltsjahreseinkommen unter 40.045 Euro netto im Jahr 2022, weitere Bedingung ist ein Hauptwohnsitz in der Steiermark. Anspruchsberechtigt sind damit auch die allermeisten der 60.000 steirischen Studierenden, auch wenn sie in einem Studierendenheim oder in einer Wohngemeinschaft in der Steiermark wohnen.

Der Antrag auf Zuschuss muss online gestellt werden – Personen ohne Onlinezugang werden von den Städten und Gemeinden unterstützt und können dort ihren Antrag einbringen. Die Auszahlung erfolgt laut Land Steiermark bis spätestens Ende des Jahres. Die erste Tranche des Wohn- und Heizkostenzuschusses wurde bereits im Juni abgewickelt; 39.087 Haushalte und damit 86.000 Personen haben dabei laut Land 400 Euro bekommen.
„Eine weitere gezielte Maßnahme, um die Teuerung für Steirerinnen und Steirer ein Stück weit abzufedern“, sagt Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP).