Gericht großer Schwurgerichtssaal Graz
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GERICHT

Pflegerin wegen schweren Diebstahls verurteilt

Eine Pflegerin, die Wertsachen und Geld in Höhe von rund 30.000 Euro entwendet haben soll, ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Diebstahls verurteilt worden. Das rechtskräftige Urteil lautet neun Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren.

Die 37-jährige Rumänin erklärte, das Geld für private Schulden gebraucht zu haben. Sie legte ein umfassendes und reumütiges Geständnis ab.

Wertsachen in Rumänien verkauft, Schulden bezahlt

Die Angeklagte pflegte zwischen August 2021 und Dezember 2021 eine betagte Frau in Kirchenviertel in der Steiermark. Um ihre Schulden in Höhe von rund 50.000 Euro bezahlen zu können, entwendete sie laut eigenen Angaben an ihrem letzten Arbeitstag Golddukaten, Goldbarren, Schmuck, Silbermünzen und Bargeld im Gesamtwert von rund 30.000 Euro aus dem Haus der mittlerweile verstorbenen Frau.

Anschließend verkaufte die Pflegerin die Wertsachen um rund 9.000 Euro in Rumänien. Gemeinsam mit dem Bargeld in Höhe von rund 2.000 Euro bezahlte sie dadurch rund 11.000 Euro ihrer Schulden.

Angeklagte fühlte sich schuldig

„Ich fühle mich schuldig“, gab die 37-Jährige vor Richterin Elisabeth Juschitz an. Sie habe auch 500 Euro als Schadenswiedergutmachung zur Verhandlung mitgenommen. Ihr Verteidiger ersuchte die Richterin um ein mildes Urteil. Diese wertete die 500 Euro, das Geständnis der Angeklagten und ihre Unbescholtenheit als mildernd. Erschwerend sei allerdings die Werthöhe und die Ausnutzung ihrer Vertrauensposition, erklärte die Richterin.

Nachdem die Angeklagte, die mittlerweile in Deutschland als 24-Stunden-Pflegekraft tätig ist, immer noch private Schulden in Höhe von rund 8.000 Euro hat, erließ ihr die Richterin eine Geldstrafe – die 11.000 Euro allerdings erklärte sie für verfallen.