Grazer Schwurgerichtssaal
APA/KARIN ZEHETLEITNER
APA/KARIN ZEHETLEITNER
Gericht

Sexueller Missbrauch: Lehrer verurteilt

Ein AHS-Lehrer, der eine 13-Jährige während des Unterrichts unangemessen berührt haben soll, ist am Donnerstag in Graz zu acht Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann fühlte sich in keiner Weise schuldig und sprach von einer Intrige.

Laut dem Staatsanwalt standen mehrere Vorwürfe von Schülerinnen im Raum, die allerdings „strafrechtlich nicht relevant“ waren: Es handelte sich dabei um „Berührungen und Äußerungen, die für einen Lehrer unangebracht sind“. Doch in einem Fall soll es Anfang Oktober 2021 zu einer „intensiven Berührung“ eines Mädchens gekommen sein. Die Klasse wandte sich an die Direktorin, die sofort Anzeige erstattete.

Am Donnerstag wurde der AHS-Lehrer im Grazer Straflandesgericht wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger sowie Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor einem Schöffensenat nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt.

„Möglicherweise geht es auch um Aufmerksamkeit“

Der Verteidiger führte aus, dass es nie irgendwelche Vorfälle bei seinem Mandanten gegeben hätte, dem nun sexueller Missbrauch Unmündiger sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen werden: „Warum sollte er jetzt damit beginnen?“. Er sprach von „Komplott oder Intrige, möglicherweise geht es auch um Aufmerksamkeit“.

Laut seinen Angaben habe selbst die Polizei die Aussagen der Schülerinnen teilweise als widersprüchlich bezeichnet, außerdem habe niemand die Angaben des betroffenen Mädchens bestätigen können. „Sexualdelikte passieren oft so, dass niemand etwas mitbekommt. Welcher Täter will schon ertappt werden?“, gab der Richter zu bedenken.

Klasse habe „sehr verstört gewirkt“

„Ich bin seit 13 Jahren Lehrer und habe nie ein Mädchen oder einen Burschen sexuell belästigt“, betonte der Angeklagte. Berührungen habe es „zu keinem Zeitpunkt“ gegeben. Das Opfer „kenne ich nicht gut, sie hat oft gefehlt“, erzählte der Beschuldigte. „Sie haben die Schülerin das dritte Jahr unterrichtet und kennen Sie nicht?“, wunderte sich der Richter.

Die Direktorin sagte aus, die Klasse habe bei dem Gespräch mit ihr „sehr verstört“ gewirkt. „Sie haben gesagt, dass sie Angst haben“, wobei es in erster Linie um die Mädchen gegangen sei. „Sie haben gesagt, sie wollen nicht mehr in den Unterricht mit ihm“, schilderte die Schulleiterin.

Haftstrafe bedingt nachgesehen

Am frühen Nachmittag gab es dann doch überraschend ein Urteil: Das Schöffengericht verurteilte den Lehrer zu acht Monaten Haftstrafe, die ihm aber bedingt nachgesehen werden. Die Geldstrafe muss er aber jedenfalls bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.