Chronik

Kinder verletzten sich durch Böller: Polizei ermittelt

Zwei Buben aus Voitsberg – zehn und elf Jahre alt – sind beim Sprengen einer Werkzeugkiste mit einem Böller verletzt worden. Den Böller hatten sie vom Onkel des 11-Jährigen bekommen – im Wissen der Eltern und nicht zum ersten Mal. Jetzt ermittelt die Polizei gegen die Eltern und den Onkel.

Passiert ist der Vorfall laut Polizei am Dienstag vergangene Woche im Garten eines Einfamilienhauses in Voitsberg. Dabei war der Zehnjährige bei seinem elfjährigen Freund zu Besuch; die Eltern waren im Haus.

Kinder durch Plastiksplitter verletzt

Die beiden Buben gingen in den Garten und wollten die Werkzeugkiste aus Plastik mit einem Böller sprengen. Als sie diesen entzündeten, explodierte die Kiste. Die beiden Kinder wurden durch herumfliegende Plastiksplitter am Körper sowie teils auch im Gesicht verletzt – laut Polizei dürften die beiden leicht verletzt worden sein. Die Eltern alarmierten die Rettungskräfte, das Rote Kreuz brachte die Kinder in die Kinderchirurgie des LKH Graz.

Onkel bei Einvernahme wenig einsichtig

Laut bisherigen Ermittlungen dürfte der Elfjährige den Böller von seinem 44-jährigen Onkel bekommen haben – und das nicht zum ersten Mal. Die Eltern wussten laut Polizei Bescheid. Der 44-Jährige besitzt einen Pyrotechnikausweis und hantiert laut Polizei regelmäßig mit pyrotechnischen Gegenständen. Bei dem Böller, mit dem die Kinder hantierten, dürfte es sich um Pyrotechnik ohne Kennzeichnung oder sonstige Informationen im Sinne des Pyrotechnikgesetzes handeln. Bei seiner Einvernahme war der 44-Jährige laut Polizei wenig einsichtig.

Ermittlungen gegen Onkel und Eltern

Gegen ihn laufen jetzt strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzungen sowie der Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz; auch gegen die Eltern wird ermittelt. Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Graz sowie die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg. Die Polizei weist aufgrund des Vorfalls und sechs Wochen vor Silvester auf das teils enorme Gefahrenpotenzial von Feuerwerkskörpern und die einschlägigen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes hin.