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NEOS bringt Länderabgabe vor VfGH

Das steirische NEOS will die Länderabgabe kippen, die künftig mit der Änderung des ORF-Gesetzes in der Steiermark als Kultur- und Sportförderungsabgabe eingehoben werden soll. Laut einem Rechtsgutachten sei das vorliegende Gesetz nicht verfassungskonform.

Am Dienstag soll im Landtag die Landesabgabe beschlossen werden – dabei geht es um jene 4,79 Euro, die zusätzlich zur neuen ORF-Haushaltsabgabe ab 1. Jänner 2024 eingehoben werden soll. Das steirische NEOS strebe ein „Sonderstück“ an, eine seltene Form eines Antrags, für den die Stimmen nur eines Drittels der Abgeordneten nötig sei, erklärt NEOS-Chef Niko Swatek.

Rechtsexperte sieht Gesetzesverstoß

Grundlage für das Vorhaben ist ein Rechtsgutachten, das von Anwalt Wolfram Proksch, einem Experten für Verfassungsrecht, vorgelegt wurde. Aus diesem gehe hervor, dass das steirische Gesetz für die Einhebung der Kultur- und Sportförderungsabgabe in der vorliegenden Form verfassungswidrig sei: „Der Landesgesetzgeber verletzt damit mehrere Prinzipien unseres Rechtsstaats“, so der Wiener Jurist.

Das neue Gesetz beinhalte unter anderem einen sogenannten dynamischen Verweis von einem Landes- auf ein Bundesgesetz, erklärt Proksch – das sei nicht verfassungskonform.

Mindestens 16 Stimmen im Landtag nötig

NEOS hofft auf zumindest 16 Stimmen im Landtag, die für das Sonderstück notwendig sind – mit den anderen Oppositionsparteien habe man bereits Gespräche geführt. Wird das Gesetz, wie von der Landesregierung geplant, am Dienstag beschlossen, könnte das Sonderstück in den Tagen danach eingebracht werden und eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof einläuten.

„Mit einem Beistrich oder einem Halbsatz ist es nicht getan“, so Proksch auf die Frage, ob das vorliegende Gesetz noch repariert werden könne: „Es müsste umfassend überarbeitet werden“.

Auswirkungen auf andere Bundesländer möglich

Würde die steirische Landesabgabe gekippt werden, könnte das auch Auswirkungen auf die Landesabgaben anderer Bundesländer haben, denn neben der Steiermark wollen auch Bundesländer wie Kärnten, das Burgenland und Tirol weiterhin eine Landesabgabe einheben. „Das könnte eine Kettenreaktion auslösen“, glaubt Swatek.

Seit Monaten setzt sich NEOS für die Abschaffung der Landesabgabe ein, weil diese auch in anderen Bundesländern nicht eingehoben werde. Vorarlberg beispielsweise habe noch nie eine derartige Abgabe von seinen Bürgerinnen und Bürgern verlangt. Seit 1975 habe das Land Steiermark mit der Abgabe rund 700 Millionen Euro eingenommen, rechnet Swatek vor – es sei Zeit, die Steirerinnen und Steirer zu entlasten, gerade in Zeiten von hoher Inflation; zudem müssten ab Jänner auch rund 30.000 Betriebe die Abgabe bezahlen.

Wofür wird Landesabgabe verwendet?

Die Abgabe sieht eine monatliche Vorschreibung von 4,79 Euro vor, die künftig praktisch jeder Haushalt in der Steiermark zu bezahlen hat. Die Einnahmen werden zweckgewidmet: 75 Prozent werden für Kulturförderungsmaßnahmen verwendet, 15 Prozent für Mietkosten, Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Museen und Kultureinrichtungen des Landes, Sportanlagen des Landes und des Landesarchivs sowie zehn Prozent für Sportförderungsmaßnahmen.