Phishing-Nachricht auf Handy
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Chronik

Phishing: Polizei rät wieder zu Vorsicht

Wieder ist in der Steiermark eine Frau durch sogenanntes „Phishing“ betrogen worden. Phishing ist ein Versuch, persönliche Daten über das Internet zu erlangen. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro. Die Polizei gibt einmal mehr Tipps, wie man solche Fälle vermeiden kann.

Die 53-jährige Grazerin wurde Opfer eines sogenannten „Phishing-Betruges“: Dabei traten die unbekannten Täter am 23. November mehrmals telefonisch mit der Frau in Kontakt.

Durch gekonnte Manipulation „hackten“ die Täter das Handy der Frau; es folgten mehrere Geldbehebungen. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Mann mit Akzent kontaktierte Frau

Der Mann am Telefon sprach Englisch mit indischem Akzent. Dabei erklärte er der 53-Jährigen, dass ihr Konto (bekannter Internetanbieter) gehackt worden sei. Um missbräuchliche Abbuchungen zu verhindern, müsse sie den Support zu ihrem Smartphone freigeben.

In der Folge installierte die Frau eine App und ermöglichte dadurch den Fremdzugang und somit das Absaugen von sensiblen persönlichen Daten. Die Täter eröffneten mit diesen Daten ein Konto, es folgten mehrere Abbuchungen. Die Polizeiinspektion Graz-Liebenau führt die weiteren Ermittlungen.

Weitere Information gibt es in den Polizeiinspektionen, auf der Homepage des Innenministeriums und über die BMI-Sicherheitsapp. Außerdem stehen Spezialisten der Kriminalprävention kostenlos und österreichweit unter der Telefonnummer 059133 zur Verfügung.

Polizei gibt Präventionstipps

Phishing ist ein Versuch, persönliche Daten über das Internet zu erlangen. Über E-Mails und betrügerische Webseiten wird versucht, persönliche Daten oder Informationen wie Kreditkartennummern, Kennwörter, Kontodaten usw. abzufragen.

Phishing gibt es in unterschiedlichsten Varianten. Fingierte E-Mails etwa sollen beim Nutzer den Eindruck erwecken, sie kämen von seiner Bank oder einem Online-Auktionshaus. Die Empfängerin oder der Empfänger wird aufgefordert, einen Link anzuklicken – von dem er zu einer meist täuschend echt aussehenden Betrugs-Webseite geleitet wird. Dort wird der Nutzer unter einem Vorwand gebeten, seine persönlichen Daten – darunter auch Passwörter – einzutragen.

Bei Verdachtsmomenten sofort die Bank kontaktieren

Das Bundeskriminalamt rät bei Verdachtsmomenten:

  • Kein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut fordert per E-Mail zur Eingabe von persönlichen Daten wie Passwörtern usw. auf.
  • Internetseiten, auf denen man sensible Nutzerdaten eingeben muss, erkennen Sie an den Buchstaben „https“ in der Adresszeile der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Browser. Weiters sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile oder an einem grün hinterlegten Zertifikatszeichen erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat.
  • Überprüfen Sie die Adresszeile des Webbrowsers. Oft reicht ein Blick, um zu erkennen, dass es sich gar nicht um die richtige Webseite handelt.
  • Richten Sie sich Ihre wichtigen Homepages wie zum Beispiel Bankzugang etc. als Favoriten in Ihrem Browser ein und verwenden Sie nur diese. So stellen Sie sicher, dass Sie nur die offiziellen Seiten verwenden.
  • Wichtig ist der Schutz durch Passwörter: Soweit möglich, verwenden Sie nicht das gleiche Passwort für mehrere Dienste – etwa E-Mail-Konto, Onlineshops und Communitys. Je länger ein Passwort, desto schwerer ist es zu knacken. Es sollte mindestens acht Zeichen lang sein und aus einer zufälligen Reihenfolge von Groß und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Ein solches könnte leicht erstellt werden, indem sich der Benutzer einen Satz überlegt und von jedem Wort den ersten Buchstaben sowie alle Zahlen und Sonderzeichen verwendet (zum Beispiel der Satz: „Ich bin am 1. Jänner 1970 geboren.“ ergäbe das Passwort: Iba1.J1970g.)
  • Wer sich die zahlreichen Codes schwer merken kann, dem helfen sogenannte Passwort-Safes. Das sind PC-Programme, mit denen sich Geheimzahlen sicher speichern lassen. Der Anwender braucht sich dann nur noch ein Hauptpasswort zu merken.
  • Sind Sie sich unsicher, ob Sie ein Passwort bekannt gegeben haben, dann ändern Sie als Erstes das Passwort und melden Sie diesen Vorgang an die Betreiber der Homepage bzw. des Unternehmens.