Grund waren kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern. Der Beschluss sei rechtskräftig, wie die BWB am Mittwoch mitteilte.
Geminderte Buße wegen Kooperation
Granit habe außerhalb des Kronzeugenprogramms mit der BWB zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben. Es handle sich daher um eine geminderte Geldbuße.