Gericht Graz
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Chronik

Zehnjährigen vergewaltigt: Fünf Jahre Haft

Am Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch ein 44-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Juni in einer Flüchtlingsunterkunft in Graz einen zehnjährigen Buben vergewaltigt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte war erst in der Hauptverhandlung geständig, zuvor hatte er alles abgestritten – der Verteidiger sprach von einem „singulären Verhalten“, das aus einem „plötzlichen Tatimpuls“ entstanden sei.

Der Angeklagte und der zehnjährige Bub waren Nachbarn in der Unterkunft: Der 44-jährige Syrer lebte allein, der Bub hingegen gemeinsam mit seinem älteren Bruder. Bevor der Syrer das Kind sexuell missbraucht haben soll, soll es bereits zu zwei „leichteren Annäherungsversuchen“ gekommen sein.

„Es war kein Fehler, sondern ein Verbrechen“

Nach dem Vorfall des sexuellen Missbrauchs sei der zehnjährige Bub verstört und verweint in die eigene Wohnung zurückgekommen, schildert der Bruder im Zeugenstand. Es gebe DNA-Spuren, die die Aussage des Opfers ganz klar belegen würden, so der Staatsanwalt.

Sobald die Richterin auf die konkrete Tat zu sprechen kam, wich der Mann aus, beteuerte, dass er das Kind wie seinen eigenen Sohn gesehen habe und dass die ersten Annäherungsversuche im Spaßbereich gewesen seien – zweimal war es dem Buben gelungen, vor ähnlichen Situationen wegzulaufen.

Der Angeklagte leugnete anfangs, zeigte sich dann aber geständig. „Es war ein Fehler“, sagte er vor Gericht. Die Richterin korrigierte: „Es war kein Fehler, es war ein Verbrechen“.

„Plötzlicher Tatimpuls“

Der Verteidiger sprach von einem „singulären Verhalten“, das aus einem „plötzlichen Tatimpuls“ entstanden sei. Auf die Frage der Richterin, ob der Angeklagte gewusst habe, wie alt der Bub sei, sagt er: „Nein, ich habe gedacht, er wäre 14 oder 15“. Er selbst habe acht Kinder, ergänzte der 44-Jährige vor der Richterin, die keine Reue bei dem Mann erkannte.

Ein Urteil des Schöffensenats – fünf Jahre unbedingte Haft – ist noch nicht rechtskräftig.