Brand Rösselmühle Graz
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Chronik

Rösselmühl-Brandstifter verurteilt

In Graz mussten sich am Dienstag drei Jugendliche wegen Brandstiftung verantworten. Konkret geht es um das Feuer in der Grazer Rösselmühle im April des heurigen Jahres. Alle drei wurden jeweils zu einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von zwölf Monaten verurteilt.

Vor Gericht standen ein Brüderpaar, 15 und 17 Jahre alt, und ein 17 Jahre alter Bekannter. Die Beschuldigten tischten vor Gericht unterschiedliche Versionen auf, waren sich aber einig, dass ein Papiersackerl angezündet worden war. Ob dann ein Karton Feuer gefangen hat oder nicht, konnte nicht bewiesen werden. Der Schaden betrug rund 655.000 Euro. Mehr dazu in Rösselmühlbrand: Brandstifter ausgeforscht. (14.07.23).

„Er ist ein kleiner Feuerteufel“

Als Ideengeber des Trios galt der damals erst 14-Jährige, der schon mehrfach gezündelt haben soll – sein Bruder bezeichnete ihn vor Gericht am Montag als „kleinen Feuerteufel“, er selbst konnte nicht erklären, was ihn daran so faszinieren würde. „Aus Langeweile“, so der Befragte, habe er auch in der Rösselmühle mit dem Feuerzeug hantiert. „Wir erforschen gerne Lost Places“, gab sein Bruder an – als solchen habe man auch die Mühle betrachtet. Durch ein Loch im Zaun und über das Dach seien sie auf das Gelände gelangt. Im Erdgeschoß lagen leere Mehlverpackungen, und da kam ihnen die Idee, diese anzuzünden.

„Wir haben das Feuer ausgetreten, da war kein Funke“, gab der Angeklagte an und blieb dabei. Doch der 15-Jährige rückte nach einiger Zeit damit heraus, dass die brennenden Mehlsackerln möglicherweise auf einen Karton mit vielen weiteren Papierverpackungen geworfen wurden und dass auch kein Versuch unternommen wurde, dieses Feuer zu löschen. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, meinte der Jugendliche, betonte aber: „Wir wollten nicht, dass etwas in dem Ausmaß passiert.“ Was genau die drei wollten, konnte er auch nicht sagen, außer, dass Langeweile ausschlaggebend für die Tat war.

Trio wurde durch Handyfoto ausgeforscht

Der dritte Angeklagte wollte zunächst gar nicht aussagen und machte dann auch nur stockend Angaben. „Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“, betonte er. Seiner Meinung nach sei das Feuer erloschen gewesen, als die drei das Gebäude verlassen hatten. Die Polizei war erst Wochen später und nur über ein Handyfoto des 15-Jährigen, der auch in anderen Fällen verdächtig war, auf die drei Verdächtigen gestoßen. „Das Wesentliche ist, was machen wir mit denen“, meinte der Staatsanwalt schon zu Beginn. Alle drei kommen aus schwierigen Verhältnissen „und versuchen erst, beruflich Fuß zu fassen“, gestand ihnen der Ankläger zu.

Richterin ordnete Psycho- und Drogentherapie an

Die Richterin verzichtete auf weitere Zeugenaussagen. Das Urteil, nach kurzer Beratung: jeweils zwölf Monate bedingte Haft wegen Brandstiftung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Schaden muss von den Angeklagten ersetzt werden. Als Weisung wurde erteilt, dass alle eine Psycho- sowie eine Drogentherapie machen und einer Beschäftigung nachgehen müssen. „Ich will nicht, dass Sie nichts zu tun haben und nur herumlungern“, meinte die Richterin und ergänzte: „Es wird bei Ihnen allen noch ein langer Weg.“