Stetoskop
Szakaly – stock.adobe.com
Szakaly – stock.adobe.com
Bildung

Medizin: 85 Studienplätze werden gewidmet

Ab dem Studienjahr 2024/25 wird es österreichweit 85 zusätzliche Medizinstudienplätze geben. Sie sind für jene reserviert, die sich vor den Aufnahmetests verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums für Länder, Polizei oder Bundesheer zu arbeiten.

ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek gab diese neue Möglichkeit am Donnerstag in Graz bekannt. Von den 85 gebundenen zusätzlichen Medizinstudienplätzen werden ab dem neuen Studienjahr acht in der Steiermark sein.

Studienplätze werden Institutionen zugeteilt

„Wir haben die Möglichkeit, dass ausdrücklich Plätze für Österreicherinnen und Österreicher gewidmet werden, die danach in österreichischen Institutionen im öffentlichen Interesse tätig werden. Ich habe mich entschlossen, diese Möglichkeit auch zu ergreifen und diese Regelung im Universitätsgesetz zur Anwendung zu bringen“, erklärte Polaschek.

Studienplätze reserviert für Organisationen

Ab dem Studienjahr 2022/23 wurden jährlich zehn Studienplätze gezielt für Studierende vorgesehen, die nach dem Abschluss für die medizinische Versorgung des Bundesheers eingesetzt wurden. Dieses Modell soll nun auf weitere Organisationen ausgeweitet werden.

Konkret würde den Bundesländern, der Gesundheitskasse, dem Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium eine bestimmte Zahl an Plätzen zugeordnet, konkretisierte der Bildungsminister die Abwicklung: Studierende, die sich auf diese Plätze bewerben, bekämen dann einen fixen Studienplatz, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Vertragspartner locken mit Stipendien

Die Interessenten müssen das reguläre Zulassungsverfahren nicht durchlaufen – sie müssten aber jedenfalls eine Mindestpunkteanzahl erreichen, nämlich mindestens 75 Prozent der Punkte, um den gewünschten Studienplatz zu bekommen. „Das heißt, es ist auf jeden Fall auch die Qualität gewährleistet“, so Polaschek. Außerdem bekommen die Bewerberinnen und Bewerber von ihrem Vertragspartner Stipendien, bei den Ländern sind das etwa 1.000 Euro pro Monat.

Wer Ausbildung abbricht, muss Geld zurückzahlen

Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Medizinerinnen und Mediziner per Vertrag dazu, nach Abschluss der Ausbildung eine gewisse Zeit als Ärztinnen und Ärzte in Spitälern, in Kassenpraxen, im Polizeidienst als Amtsärztinnen und Amtsärzte oder beim Bundesheer zu arbeiten. Auch die Ausbildung in bestimmten Mangelfächern wie etwa Anästhesie und (Kinder-)Psychiatrie, kann im Vertrag vereinbart werden.

Im Fall der Länder gilt die Verpflichtung für acht Jahre nach Abschluss der Ausbildung, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geht man von fünf Jahren aus. Wer die Ausbildung abbricht, muss das Stipendium zurückbezahlen.

Ziel: Mehr Plätze für heimische Studierende

Auf die Frage, ob das Kontingent an Studienplätzen für Studierende aus Österreich noch weiter vergrößert werden könnte, antwortete der Minister: „Die Quote ist nach langen, intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Kommission verhandelt worden. Wir sind im Gespräch mit der Europäischen Kommission, um auch hier möglicherweise eine neue Lösung zu finden.“

Mehr sei im Moment nicht möglich, sein Ziel sei es aber, so Polaschek, „dass möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher in Österreich studieren können“.

Kornhäusl begrüßt Einigung

Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) begrüßte die Einigung, „denn wie überall in Europa haben wir auch in der Steiermark einen großen Bedarf an Ärztinnen und Ärzten. Gemeinsam mit den bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wie etwa dem erhöhten Praktikumsentgelt und dem steirischen Stipendienmodell, das gerade evaluiert wird, tragen diese Ausbildungsplätze dazu bei, Studierende für jene Bereiche zu gewinnen, wo entsprechender Bedarf besteht“. Die Details für die steirischen Plätze sollen in den nächsten Wochen ausgearbeitet werden, so Kornhäusl.