Brand Wohnhaus Lieboch
BFVGU/Abschnitt V
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Gericht

Haus von Ex angezündet: Haftstrafe

Eine 55-Jährige musste sich am Donnerstag wegen Brandstiftung in Graz vor Gericht verantworten: Die Frau hatte im Vorjahr bei Lieboch im Bezirk Graz-Umgebung das Haus ihres Ex-Freundes angezündet. Das Urteil: drei Jahre Haft, davon eines unbedingt.

Sieben Jahre waren die beiden ein Paar, bevor der ehemalige Freund der Angeklagten sich – zwei Wochen vor dem Brand – per WhatsApp von der 55-Jährigen getrennt hatte. Laut Staatsanwaltschaft wollte die Frau nach der Brandstiftung mit dem Bus nach Graz fahren, aufgrund der Straßensperre für den Löscheinsatz musste sie aber rund drei Stunden im Bus warten – dabei soll sie laut Polizei zugesehen haben, wie das Haus ihres Ex-Partners niederbrannte.

Der Brand hatte mehrere Feuerwehren stundenlang beschäftigt, trotzdem fielen das Wohnhaus und die Nebengebäude den Flammen zum Opfer. Der Bewohner und seine Freundin blieben unverletzt, weil ein Nachbar rechtzeitig das Feuer entdeckt hatte – mehr dazu in Frau soll Haus des Ex-Freundes angezündet haben (16.10.2024).

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Schon bald fiel der Verdacht auf die frühere Partnerin des Mannes, doch diese leugnete bis zum Prozess am Donnerstag vehement alles. Der Staatsanwalt sprach hingegen von einer „eindeutigen Indizienlage“: Er ging davon aus, dass die Angeklagte von Graz nach Schadendorf gefahren war und dort die Laube angezündet hatte. Als Indiz für ihre Täterschaft wertete der Ankläger auch die Tatsache, dass sie ihr Handy zu Hause gelassen hatte: „Man weiß aus Film, Funk und Fernsehen, dass über das Handy der Aufenthaltsort ermittelt werden kann.“

„Emotionaler Ausnahmezustand“

Der Verteidiger erklärte dann überraschend, seine Mandantin werde sich nun doch geständig verantworten: „Für sie war es die große Liebe“. Als der Mann das Verhältnis überraschend beendete, sei sie in einen „emotionalen Ausnahmezustand“ geraten, eine Giftmischung aus „Enttäuschung, Depression und Hass“ brachte sie laut Verteidiger dazu, die Tat zu begehen.

Die Beschuldigte erzählte, dass sie in gesundheitlich schlechtem Zustand sei, „ich wollte nur mit ihm reden“. Tatsächlich beobachtete sie ihn aber nur von Weitem, stellte fest, dass seine neue Freundin da war, legte Feuer und ging. „Wenn der Nachbar die beiden im Haus nicht gewarnt hätte, würden wir ein Mordverfahren haben“, hielt ihr der Richter vor.

„Katze gestreichelt und Haus angezündet“

Dass die Tat geplant war, bestritt die 55-Jährige vor Gericht. Der Vorsitzende hielt ihr aber vor, dass sie mehrfach das Wetter in der Gegend gegoogelt hatte, ebenso Themen wie „Voodoo Rituale“, „Reifen aufstechen“ und „Hexenrituale zur Partnerrückführung“. Das hätte nichts mit dem Vorfall zu tun gehabt, verantwortete sich die Frau, sie habe bei dem Haus nichts anderes gemacht, als ein wenig mit der Katze gespielt. „Das ist aber schon spooky – die Katze vom Ex streicheln und dann das Haus anzünden“, befand die beisitzende Richterin.

Beim Prozess entschuldigte sich die 55-Jährige schließlich teils schluchzend bei ihrem Ex und dessen neuer Freundin. Die Angeklagte wurde wegen Brandstiftung vom Schöffensenat zu drei Jahren Haft verurteilt, davon eines unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.