Eine Drohne am Himmel
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER
CHRONIK

Drohnen immer größere Gefahr bei Einsätzen

Dass Helfer bei Einsätzen immer wieder von Schaulustigen behindert werden, ist leider nichts Neues; auch werden immer öfter verbotene wie verstörende Fotos und Videos gemacht und auch in sozialen Medien veröffentlicht. Nun zeigt sich, dass dafür immer öfter Drohnen verwendet werden.

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pöllau, Stefan Prinz, zeigte sich noch immer geschockt: Nach einem nächtlichen Traktorunfall habe die Rettung zunächst perfekt funktioniert.

Probleme habe es dann aber gegeben, als der Rettungshubschrauber abgehoben hatte, so Prinz: „Beim Start hat mich ganz entgeistert ein Kollege angefunkt, er habe plötzlich eine Drohne gesichtet. Sie flog dann weg, aber man darf sich gar nicht ausmalen, was passieren hätte können, wenn die kollidieren“, so Prinz.

„Eine Drohne kann Hubschrauber zum Absturz bringen“

Peter Fleischhacker ist Rettungspilot. Einem Kollegen sei einmal ein Vogel ins Cockpit gekracht: „Das ist ein 250 Gramm leichtes Falkerl gewesen, das ist ein weiches Tier, das hat eine harte Scheibe durchschlagen. Wenn das jetzt ein 250 Gramm schweres Objekt aus Kunststoff und Metall ist, ist das eine harte Sache – da schaut die Sache ganz anders aus, und die Auswirkung kann viel prekärer sein“, so Fleischhacker.

Die Gefahren liegen dabei nicht nur im Schreckmoment für den Piloten und einer möglichen Fehlreaktion: „Das ist noch das Geringste. Das Schlimmste dabei wäre etwas Fatales, dass es zu einem Absturz kommt. Das ist leider der Worst Case in so einer Sache – eine Drohne kann uns zum Absturz bringen!“

Weitreichende Konsequenzen

Neben Verwaltungsstrafen für illegale Drohnenflüge von bis zu 22.000 Euro kann es noch weitreichendere Konsequenzen geben, warnt Markus Lamb von der Landespolizeidirektion Steiermark: „Wenn jetzt Drohnen wirklich derartig bedient werden, dass sie beispielsweise einen Hubschrauber oder Personen gefährden, ist auch daran zu denken, dass beispielsweise Gefährdungsdelikte im Strafgesetzbuch erfüllt sind und dass das dann auch zur Anzeige gebracht wird.“

Zusätzlich können durch illegale Film- und Foto-Aufnahmen auch urheberrechtliche, datenschutzrechtliche Gesetze und natürlich auch die Privatsphäre der Opfer verletzt werden, so Markus Lamb weiter.