Grazer Schwurgerichtssaal
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

Garage angezündet: Zwei Jahre Haft

Weil er für eine Arbeit seiner Meinung nach zu wenig bezahlt bekommen hatte, hat ein 33-Jähriger die Garage einer Frau in der Südsteiermark angezündet. Wegen schwerer Sachbeschädigung und schwerer Nötigung wurde er zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.

Der Angeklagte hatte einige Arbeiten am Haus einer Bekannten in der Südsteiermark verrichtet, war dann aber mit der Bezahlung nicht zufrieden: Er wollte noch weitere 5.880 Euro, doch die Frau weigerte sich zu bezahlen.

Am 19. Dezember 2023 fuhr er dann zu einer Tankstelle und füllte in eine leere Wasserflasche Benzin, dann ging er zur Garage des Hauses, in dem er gearbeitet hatte. Dort schüttete er nach eigenen Angaben nur ein wenig Benzin an die Außenwand und zündete es an. „Dann kam sofort eine Stichflamme, ich bin erschrocken, die Flasche ist hinuntergefallen, und ich bin weggerannt“, erzählte er.

„Bezahl, dann ist eine Ruhe. Sonst ist dein Haus dran.“

„Wollten Sie das Gebäude beschädigen?“, fragte die Richterin. „Nein“, antwortete er. „Das ist aber kein Geständnis“, stellte die Vorsitzende fest. Er habe „nur einen schwarzen Brandfleck“ an der Garage machen wollen, lautete die Rechtfertigung des Beschuldigten. „Ich höre mir die ganze Woche so viel Blödsinn an, aber Sie sind der Top-Aussager“, war die Reaktion der Richterin auf diese Angaben.

Bei der Polizei hatte er nämlich noch etwas anders ausgesagt: „Ich bin im Krieg aufgewachsen, ich habe Angst bekommen vor der Polizei“, versuchte der Kosovare zu erklären. „Von uns wird Sie niemand foltern“, bemerkte die Richterin. Der Angeklagte hatte auch seine Bekannte angerufen und gesagt: „Bezahl, dann ist eine Ruhe. Sonst ist dein Haus dran.“ Die Frau gab vor Gericht an, er habe sehr schlampig gearbeitet und sich geweigert, nachzubessern. Seit dem Brand sei sie psychisch noch immer belastet und habe allein im Haus kein gutes Gefühl.

Urteil rechtskräftig

Der 33-Jährige stand übrigens vier Tage vor der Tat ebenfalls wegen schwerer Nötigung vor Gericht. „Das war eine Familiensache“, wehrte er ab und sei außerdem diversionell erledigt worden. „Er hat Selbstjustiz geübt, das ist in keinem Fall akzeptabel“, betonte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Da sowohl der Beschuldigte als auch die Anklägerin einverstanden waren, ist das Urteil rechtskräftig.