Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat kürzlich einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz geschickt, dessen Prüfung teilweise abgeschlossen ist. Es geht in der Causa FPÖ Graz und FPÖ Steiermark um mehrere Sachverhaltsstränge.
Ermittlungen werden ausgedehnt
In einer Aussendung der Oberstaatsanwaltschaft Graz hieß es am Donnerstag zum Sachverhaltskomplex „Hausbau Kunasek“, dass die OStA Graz die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ersucht, die Ermittlungen auf mögliche Beitragstäter auszudehnen und ergänzende Ermittlungen zur Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen durchzuführen. Anlass für die Ermittlungen war ein anonymer Hinweis mit dem Vorwurf untreuer Verwendung von Finanzmitteln der FPÖ Steiermark gewesen.
Ein Ermittlungsstrang wurde eingestellt
In einem weiteren Verfahrensstrang, in dem der aufgrund einer Privatanzeige gegen Kunasek erhobene Vorwurf der Verleumdung geprüft wurde, genehmigte die Oberstaatsanwaltschaft inhaltlich das Vorhaben der Staatsanwaltschaft zur Beendigung des Verfahrens. Insofern wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. „In diesem Prüfvorgang ist noch ein Tatverdacht wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz und ein kleiner weiterer Vorgang offen“, sagte Oberstaatsanwalt Erich Leitner am Donnerstag.
FPÖ sieht sich bestätigt
„Der ‚Reigen der Einstellungen‘ hat offensichtlich begonnen. Die absurden Verleumdungsvorwürfe wurden eingestellt. Bei den offenen Punkten ist es natürlich das Recht der Oberbehörden, eine Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage zu fordern, um die Einstellung des Verfahrens gegen Mario Kunasek zu prüfen", wurde Landesparteisekretär Stefan Hermann am Donnerstag in einer Aussendung der FPÖ Steiermark zitiert. Man gehe von Einstellungen auch in den weiteren Strängen aus, so Hermann.