Gericht Graz
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Freispruch nach angeblicher Vergewaltigung

Ein 27-jähriger Unteroffizier ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung im Zweifel nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Laut Anklage soll er sich an einer jungen Frau, die mit ihm nach einem Lokalbesuch nach Hause gefahren war, vergangen haben.

Während der Beschuldigte beim Prozess nachvollziehbare Antworten gab, wurden die Angaben der Frau als „widersprüchlich“ wahrgenommen, so die Richterin.

Nach Lokalbesuch mit der Mutter

Die Staatsanwaltschaft hatte einen mit Gewalt erzwungenen Geschlechtsverkehr angeklagt, doch der Beschuldigte bestritt dies von Anfang an ruhig und sachlich. Er und die Frau hatten sich im März des Vorjahres in einem Lokal getroffen, kannten sich vorher nur flüchtig. Die Steirerin war zusammen mit ihrer Mutter aus und als es schon nach 3.00 Uhr war, wollte die Tochter offenbar ins Bett. „Meine Mutter wollte aber noch nicht heim, weil es noch so lustig war“, schilderte die Frau in der kontradiktorischen Einvernahme, die bei der Verhandlung gezeigt wurde.

Da sich der Angeklagte und die junge Frau sympathisch waren und sich die beiden auch schon im Lokal geküsst hatten, willigten sowohl Tochter als auch Mutter, die die beiden beobachtet hatte, ein, dass er sie zu sich mit heim nimmt. „Ich sagte ihm, er soll ja gut auf meine Tochter aufpassen“, schilderte die Mutter vor dem Schöffengericht. Sie hatte den Beschuldigten schon länger gekannt, weil sie früher selbst in dem Lokal gearbeitet hatte.

„Sie hat mir nie gesagt, dass ich aufhören soll“

Er versprach demnach, auf die Tochter aufzupassen, und so fuhren sie mit dem Taxi in seine Wohnung, die nur unweit des Lokals war. Dort soll es dann nach anfänglichem Kuscheln und Küssen zum Sex gekommen sein, beschrieb der Unteroffizier. „Sie hat nie gesagt, dass ich aufhören soll“, beteuerte er. Als sie sich aber nicht mehr bewegt habe, sei ihm klar geworden, dass etwas nicht stimmte. Er habe aufgehört und sie gefragt, was los sei. Eine Antwort habe er aber nicht darauf erhalten. Die Frau habe nur panisch ihr Handy gesucht und sei dann zurück zur Mutter ins Lokal gegangen.

Dort habe die Tochter bei der Mutter zunächst nur vom verlorenen Handy geredet: „Sie war deswegen völlig außer sich.“ Erst danach habe sie ihr von der mutmaßlichen Vergewaltigung erzählt. Die junge Frau wollte aber keinesfalls Anzeige erstatten. Erst als die Mutter Monate später einem Bekannten, der in derselben Bundesheer-Kaserne wie der Beschuldigte arbeitet, davon erzählt hatte, sei die Sache zur Polizei gelangt.

„Warum glauben Sie, dass sie Sie belastet?“, fragte die Richterin den Angeklagten: „Ich weiß es nicht. Vielleicht hat sie sich geschämt. Sie hatte ja einen Freund, habe ich später gehört, aber mit dem war sie gerade in einer Beziehungspause“, rätselte der 27-Jährige.

Frau sagte aus, sie sei gewürgt worden

Die junge Frau dagegen gab an, dass sie mehrfach während des Geschlechtsverkehrs gesagt habe, dass er aufhören soll und dass er sie gewürgt habe. Ansonsten waren ihre Angaben aber deutlich vager als beim Beschuldigten oder sie konnte sich an manches nicht erinnern. Würgemale wurden von niemanden wahrgenommen, auch nicht von der Mutter. Insgesamt wirkten die Angaben der Frau weniger schlüssig und auch ihr Verhalten nach der Tat war nicht nachvollziehbar, urteilten die Schöffen. Zum Beispiel hatten beide Wochen nach der Nacht auf einer Social Media-Plattform Freundschaft geschlossen.

Verteidigung: „konstruierte“ Angaben

Selbst der Staatsanwalt sagte in seinem Schlussplädoyer, dass das Beweisverfahren die Entscheidung für die Schöffen nicht leichter gemacht habe. Der Verteidiger unterstrich, dass die Angaben seines Mandanten „vom Anfang bis zum Ende nachvollziehbar und glaubwürdig waren“. Das könne man von der jungen Frau nicht behaupten. Ihre Angaben würden „konstruiert“ klingen.

Freispruch „im Zweifel“

Die Richterin sprach den Mann daher „im Zweifel“ frei. Es sei ein „Aussage gegen Aussage-Delikt“. Da sei es immer schwierig zu urteilen, weil es keine direkten Zeugen gebe. „Wir hatten einfach zu viele Zweifel, daher der Freispruch“, sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.