Es ist immer dasselbe Muster: Beim Wunsch, ein bestimmtes Zimmer oder eine Ferienwohnung zu buchen, erhalten Interessenten die Nachricht, die Unterkunft sei ausgebucht – sie könnten es aber direkt beim Vermieter versuchen.
Außerhalb der Plattform
Direkt im Foto der Unterkunft erscheine ein schwarz-rotes Fenster für die Korrespondenz, so Bettina Schrittwieser, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer: „Das muss man sich dann so vorstellen, dass man nicht mehr mit der Plattform korrespondiert, auch keinen Schutz mehr über die Plattform hat, sondern mit dem Anbotsleger direkt korrespondiert und dann auch angehalten wird, Zahlungen direkt an diesen zu leisten.“
Dem Interessenten werde suggeriert, es sei doch ein Zimmer verfügbar. Angeboten werden sehr häufig Wohnungen, die es zwar geben würde, allerdings nicht am Vermietungsmarkt, so die Konsumentenschützerin – häufig werden Fotos von Verkaufsplattformen auf booking.com hochgeladen und als angebliche Ferienwohnungen angepriesen: „Wenn die Zahlung erfolgt ist, bekommt man auch eine Bestätigung, dass eine Reservierung vorliegt, die schaut so aus, als käme sie tatsächlich von der Seite booking.com, das ist aber nicht so und ist eine gefakte Reservierungsbestätigung, und wer dann abwartet und tatsächlich dort hinfahren möchte, kommt am Urlaubsort an und hat aber kein Zimmer.“
Über App feststellbar
Ob eine Buchung tatsächlich aufrecht ist oder nicht, könne über die Buchungs-App festgestellt werden, so Bettina Schrittwieser, die vor allem eines rät: „Keinesfalls Zahlungen außerhalb der von der Plattform angegebenen Zahlungsmöglichkeiten oder Zahlungsverpflichtungen leisten.“
Eine Chance, das Geld zurückzubekommen, gebe es nicht, warnte Schrittwieser, da die Buchungen aktiv vorgenommen werden. Darum solle man sich auf keinen Fall von der Plattform, die selbst einen guten Käuferschutz bieten würde, wegbewegen.