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ORF.at/Dominique Hammer
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Wirtschaft

Pension mit Nebenjob: AK sieht Infobedarf

Die Zahl der Personen, die eine Pension beziehen und einem Job nachgehen, steigt weiter an – in den letzten Jahren um 20 Prozent. Doch die Arbeiterkammer sieht Informationsbedarf und rät Geld beiseitezulegen: Oft sorgen Steuernachzahlungen für ein böses Erwachen.

Wenn eine Frau älter als 60 Jahre ist und ein Mann älter als 65 und z.B. 1.000 Euro aus nicht selbständiger Tätigkeit dazuverdient, übernimmt der Staat seit 1. Jänner 2024 die sogenannten Dienstnehmerbeiträge der Sozialversicherung. Deswegen bleiben von z.B. 1.000 Euro Bruttolohn 1.000 Euro am Gehaltskonto – vorerst.

„Steuerlich hat der Staat nichts geändert“

„Steuerlich hat der Staat nichts geändert, das ist der Irrglaube; es ist nur die Sozialversicherung geändert worden. Die Steuernachforderng entsteht dadurch, dass die Pension zusammengelegt wird mit dem Zusatzverdienst am Ende des Jahres und das wird dann zu einer Nachzahlung des vergangenen Jahres führen“, warnt Steuerexperte Bernhard Koller von der Arbeiterkammer Steiermark.

Hand von Seniorin auf Computermaus
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Sechzig Prozent der Pensionisten mit Nebenjob sind Frauen, die so ihre Pension auffetten.

Bei einem Zusatzeinkommen von z.B. 12.000 Euro pro Jahr sind ca. 30 Prozent fällig – „macht in einem Monat 300 und wenn ich das ganze Jahr gemacht habe, am Ende 3.600 Euro, die ich dem Finanzamt schulde“.

Achtung:

Ein steuerfreies Einkommen bis zu einer Obergrenze von 1.000 Euro wie es oft propagiert wird, gibt es nur auf dem Papier: Versteuert werden müssen nämlich die Gesamteinkünfte – also Pension und Nebeneinkünfte zusammengezählt. Das sorgt im Nachhinein oft für ein böses Erwachen.

Bis zu 50 Anrufe täglich

Bis zu 50 Anrufe gehen täglich bei der Arbeiterkammer ein, die das Zusatzeinkommen von Pensionistinnen und Pensionisten betreffen. Kopfschütteln bei den Betroffenen löst derzeit auch die vierteljährliche Vorauszahlung aus, weil der Staat annimmt, dass man auch im darauffolgenden Jahr ein ähnlich hohes Einkommen erhält: „Jetzt kann es sein, dass Sie 1.000 Euro im Jänner verdienen und am 15. Februar müssen Sie die Vorauszahlung leisten von 900 Euro in unserem Beispiel – d.h ein Monat ist schon weg, das sie für die Quartalszahlungen leisten müssen.“

Die Arbeiterkammer rät allen Pensionisten mit Zusatzeinkommen, 30 Prozent wegzulegen, damit der Zusatzverdienst nicht zur Steuerfalle werde. Und unbedingt einen Steuerausgleich, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen – so kann man auch als Pensionist etwa die Pendlerpausschale zurückbekommen.