Autos auf Autobahn
ORF/Georg Hummer
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Verkehr

Neue Raserstrafen ab Ende der Woche

Vergangenes Jahr hat es in Sachen Geschwindigkeitsübertretungen einen Anstieg um fast 20 Prozent gegeben: Knapp über 6 Mio. Anzeigen stellte die Verkehrspolizei österreichweit aus. Ende der Woche tritt der zweite Teil des sogenannten „Rasergesetzes“ in Kraft.

Nach Nieder- und Oberösterreich ist die Steiermark das Bundesland, in dem am meisten Menschen zu schnell fahren. Am Freitag tritt nun der zweite Teil des sogenannten „Raserpakets“ von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) in Kraft.

Erster Schritt: Vorläufige Beschlagnahmung

Wer das Geschwindigkeitslimit im Ort um 60 km/h bzw. außerorts um 70 km/h überschreitet, geht das Risiko einer Beschlagnahmung des eigenen Autos ein, bestätigt Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV): „Als ersten Schritt gibt es eine vorläufige Beschlagnahmung für höchstens zwei Wochen durch die Polizei. Dann hat die Behörde Zeit für eine Stellungnahme und könnte noch länger das Fahrzeug beschlagnahmen bis es zu einem Verfall bzw. zu einer Verwertung des Fahrzeuges kommen kann.“ Dieses Gesetz richte sich laut Ministerium gegen sogenannte Wiederholungstäter.

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Zu hohe Geschwindigkeit: Im Extremfall könnte das Auto versteigert werden.

Wer die Geschwindigkeitsbegrenzungen aber besonders massiv überschreitet, etwa mit 130 km/h durch den Ort oder mit 230 km/h über die Autobahn färt, dem droht die dauerhafte Beschlagnahmung des Fahrzeugs schon beim ersten Vergehen. Im Extremfall könne das Auto laut Robatsch von der Behörde versteigert werden: „Dann ist es so, dass 70 Prozent des Geldes dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zugute kommen und die restlichen 30 Prozent die Behörde die den Aufwand zu tragen hat, bekommt.“

Auch lebenslanges Lenkverbot möglich

Gehört das Auto nicht dem Lenker oder der Lenkerin, bzw. einem Bekannten oder ist es ein Miet- oder Leasingauto, dann kann es auch nicht versteigert werden. Laut Gesetzestext kann dann aber ein lebenslanges Lenkverbot ausgesprochen werden.

ÖAMTC zweifelt

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit des neuen Gesetzes: Es gebe demnach keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere; zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten und nicht von Verwaltungsbehörden entschieden werden. Der Autofahrerclub plädiert stattdessen für mehr zielgerichtete Geschwindigkeitskontrollen.