Therapeut mit Block und Kugelschreiber am Schoß
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GESUNDHEIT

Kostenstreit um psychologische Behandlungen

Seit 1. Jänner können klinisch-psychologische Behandlungen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Vom Bund gibt es dafür heuer 50 Millionen Euro, für 2025 die Hälfte, ab 2026 gar kein Geld mehr. Das führt dazu, dass die Sozialversicherungsträger lediglich Teile der Kosten rückerstatten.

Der Umstand, dass die Finanzierung vom Bund nur für heuer gedeckt ist, hat dazu geführt, dass sich österreichweit die Sozialversicherungsträger gegen Verträge und damit die volle Kostenübernahme entschieden haben.

Unterschiede

Ab 100 Euro aufwärts muss man für eine Therapiestunde mit 60 Minuten bei klinischen Psychologen und Psychologinnen rechnen. Künftig kann man die ersten zehn Einheiten bei der Kasse einreichen, wenn man nach der ersten Einheit eine ärztliche Bestätigung einholt.

Dann erhält man, wenn man bei der ÖGK versichert ist, rund ein Drittel zurück, erklärte Landesstellenvorsitzender Josef Harb: „Man kann die Leistung eines klinischen Psychologen in Anspruch nehmen und muss danach die Rechnung, die man leider selbst bezahlen muss, weil es keinen Gesamtvertrag gibt, bei der ÖGK einreichen. Es gibt dann eine Rückerstattung pro Behandlungseinheit von 33,70 Euro, wenn die Einheit 60 Minuten gedauert hat.“

Bei rund 1.000 Euro für zehn Einheiten müssten ÖGK-Versicherte etwa 660 Euro selbst bezahlen. Die SVS wiederum zahlt 45 Euro für 50 Minuten.

Berufsverband fodert Gesamtkostenübernahme

Für Detlef Scheiber vom Berufsverband österreichischer PsychologInnen, müsse das Ziel jedoch sein, dass die Krankenkassen die gesamten Behandlungskosten übernehmen. „Also der Kostenzuschuss ist ja wirklich nur ein sehr geringer Anteil von dem, was tatsächlich eine Therapiesitzung oder Behandlungssitzung kostet. Und man weiß ja, dass gerade in Bevölkerungsschichten mit weniger Einkommen der Bedarf auch sehr hoch ist. Und von daher ist es ja auch bisschen schwierig, dass genau bei der ÖGK, wo die allermeisten Menschen versichert sind, der Kostenzuschusses natürlich am geringsten ist.“

Ab der zehnten Einheit braucht es eine chefärztliche Bewilligung, damit die Kassa weiter dazuzahlt. Laut dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen haben in der Steiermark rund 129.000 Menschen Bedarf an Psychotherapie beziehungsweise an klinisch-psychologischer Behandlung.