Geldwäsche-Prozess in Graz
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Chronik

Geldwäsche-Prozess: OGH hebt Urteil auf

Das Urteil gegen einen 63-Jährigen in einem Prozess um internationale Geldwäsche ist vom Obersten Gerichtshof aufgehoben worden – laut einem Medienbericht wegen mehrerer Formalfehler. Der Fall wurde in Graz verhandelt, der Mann war im Oktober 2022 verurteilt worden.

Der Fall beschäftigte das Grazer Gericht, weil sich die ersten geschädigten Firmen in der Ost- und Obersteiermark befinden. 2022 wurde der 63-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt – wegen mehrerer Formalfehler muss der Prozess nun aber ab Ende März wiederholt werden, berichtet die „Kronen Zeitung“.

56 Millionen Euro sollen verschwunden sein

Der Mann soll als Eigentümer und Geschäftsführer ein Unternehmen geleitet haben, das im Internet mit dem Verkauf von Firmen und Bankkonten beschäftigt war. Vorgeworfen wird ihm der Betrug mittels „CEO-Fraud“: Bei dieser Betrugsmasche gibt sich der Täter als Chef aus und leitet so Überweisungen für angeblich geheime Firmenübernahmen ein. Mitarbeiter unterschiedlichster Unternehmen tappen immer wieder in diese und ähnliche Fallen.

Meist ist das überwiesene Geld sofort verschwunden, oftmals geht es um hohe Summen – und nur selten landen die Täter in Österreich vor Gericht. 2015 begannen diese Betrugshandlungen, bei denen in 18 Überweisungen mindestens 56 Millionen Euro verschwunden sein sollen, so die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – mehr dazu in Urteil im Geldwäsche-Prozess erst im August (17.5.2022).