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Chronik

Lufthansa-Streik: Ausfälle auch in Graz

Bei der Lufthansa in Deutschland wird ab Mittwochabend wieder gestreikt. Diesmal legt das Bodenpersonal die Arbeit nieder. Betroffen sind auch zahlreiche Flüge von und nach Graz.

Wer am Donnerstag nach Frankfurt oder München muss, wird mit dem Zug, mit dem Bus oder mit dem Auto reisen müssen.

Insgesamt sechs Flugverbindungen fallen am Donnerstag aus. Darunter auch die Frühflüge, die nicht nur Geschäftsreisende gerne nutzen, sondern hauptsächlich Reisende, die von den Drehkreuzen München und Frankfurt dann weiter in die ganze Welt fliegen.

Streik dauert bis Samstagvormittag

Auch die Vormittags- und Nachmittagsdestinationen von und nach Frankfurt und München sind gestrichen. Nach derzeitigem Informationsstand heben die Flüge nach Düsseldorf und Hamburg planmäßig ab. Die Ankunft aus Hamburg am 7. März dürfte aber ebenfalls vom Streik betroffen sein – sie fällt aus.

Auch am Freitag fallen die Verbindungen von und nach Frankfurt und München aus. Da das Lufthansa-Bodenpersonal bis Samstagfrüh die Arbeit niederlegt, sind auch am Samstag Flüge von Graz betroffen – allerdings aus heutiger Sicht nur einige der Früh- und Vormittagsverbindungen von und nach München, heißt es vom Flughafen Graz.

Fluglinie muss für Ersatz sorgen

Passagiere, die Lufthansa-Flüge gebucht haben, sollten sich laufend bei der Fluglinie informieren, heißt es. Rechtlich, so betonen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, müsse die Fluglinie Ersatzflüge anbieten. Eine genaue Richtlinie, wie lange vor dem Flug Betroffene zuwarten sollen, bevor sie selbst tätig werden, gibt es nicht: „Wenn man noch keine Information hat, bitte, bevor man sich selbst um eine Ersatzbeförderung kümmert, immer noch einmal bei der Airline nachfragen“, sagt Birgit Auner vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.

Ersetzt wird die Ersatzbeförderung mit einem vergleichbaren Transportmittel: „Das ist mit Zug oder Bus etwas schwierig, aber grundsätzlich, die Ticketkosten bekomme ich auf alle Fälle retour und gegebenenfalls eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung.“ Die Entschädigungen betragen etwa 250 bis 600 Euro und sind abhängig von der Entfernung.