Gericht

Prozess: Burschen wollten russisches Roulette spielen

Zwei 14-jährige Buben mussten sich am Dienstag in Leoben wegen verbrecherischen Komplotts vor Gericht verantworten: Sie hatten Pläne gewälzt, mit Lehrerinnen und Schulkollegen russisches Roulette zu spielen. Das Urteil: Gemeinnützige Arbeit.

Russisches Roulette ist ein makabres Glücksspiel, das mit einem Revolver gespielt wird: Die Trommel der Waffe wird mit nur einer Patrone geladen – diese wird gedreht, an den Kopf eines Mitspielers gehalten und der Abzug betätigt. Befindet sich die Patrone gerade an der entsprechenden Position, so löst sich ein Schuss mit höchstwahrscheinlich tödlichen Folgen.

„Let’s play russian roulette“: Diese Aufforderung auf Snapchat, gefolgt von den Namen zweier Lehrerinnen, brachte die beiden 14-Jährigen am Dienstag vor Gericht. Außer der Idee, mit den Lehrkräften russisches Roulette zu spielen, postete der eine Angeklagte auch noch Fotos von einer Gaspistole, einer Hacke und Messern. In der Chatgruppe war außer den Beschuldigten zudem noch ein Mädchen, das die ganze Sache schließlich weitererzählte, sodass es zur Anzeige kam.

„Ich wollte cool sein“

„Wieso haben Sie das gemacht?“, fragte der Richter den ersten Angeklagten. „Weiß nicht“, kam es kaum hörbar. „Was war Ihr Gedanke?“, hakte der Richter nach. „Ich wollte cool sein“, gestand der Schüler. Das Bild einer maskierten Person in diesem Chatverlauf „sollte ein Witz sein“, meinte der 14-Jährige. „Wenn man das so sieht und alles durchliest, wird einem schon mulmig“, befand der Vorsitzende.

Der zweite Schüler, der erst im Dezember 2023 aus Ungarn in die obersteirische Mittelschule kam, hatte auch ein Foto einer Waffe seines Vaters gepostet. „Zur Erinnerung“, wie er angab, weil diese mittlerweile verkauft wurde. Das fand der Richter seltsam: „Andere haben Fotos von Urlauben oder Schulausflügen, aber nicht Bilder von Waffen“, meinte er. Warum gerade die beiden genannten Lehrerinnen ausgesucht worden waren? „Die waren am Anfang nicht sehr nett zu mir“, erklärte der Befragte.

„Moralisch verwerfliches Lausbubengeplänkel“

„Sie hatten nie und nimmer den Plan, die Lehrerinnen umzubringen“, betonte der eine Verteidiger. Seine Kollegin sprach von einem „Lausbubengeplänkel“ auf Snapchat, das allerdings „moralisch komplett verwerflich“ sei.

Urteil: Je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit

Trotz allem befand der Richter, dass „es keiner Verurteilung bedarf“, allerdings wäre ein Freispruch rechtlich falsch – also verhängte er jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, was beide Angeklagten annahmen.