Betroffen sind am Dienstag die Lufthansa-Flüge nach Frankfurt und am Mittwoch die Lufthansa-Flüge nach München.
Fluglinie muss für Ersatz sorgen
Passagiere, die Lufthansa-Flüge gebucht haben, sollten sich laufend bei der Fluglinie informieren, heißt es. Rechtlich, so betonen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, müsse die Fluglinie Ersatzflüge anbieten. Eine genaue Richtlinie, wie lange vor dem Flug Betroffene zuwarten sollen, bevor sie selbst tätig werden, gibt es nicht: „Wenn man noch keine Information hat, bitte, bevor man sich selbst um eine Ersatzbeförderung kümmert, immer noch einmal bei der Airline nachfragen“, sagt Birgit Auner vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.
Ersetzt wird die Ersatzbeförderung mit einem vergleichbaren Transportmittel: „Das ist mit Zug oder Bus etwas schwierig, aber grundsätzlich, die Ticketkosten bekomme ich auf alle Fälle retour und gegebenenfalls eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung.“ Die Entschädigungen betragen etwa 250 bis 600 Euro und sind abhängig von der Entfernung.