Metaller, Metallindustrie, Herbstlohnrunde
ORF
ORF
Wirtschaft

Metaller: Nur wenige nutzen Wettbewerbsklausel

Bei den letzten KV-Verhandlungen der Metaller im Dezember ist Betrieben erstmals die Möglichkeit einer Wettbewerbsklausel angeboten worden. Allerdings: Bisher nahmen weniger Firmen als gedacht das Angebot in Anspruch.

Bei Ergreifung der Klausel können Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Gehalts- und Lohnabschlüsse um bis zu drei Prozent reduzieren – dafür brauchen sie allerdings die Zustimmung der Angestellten.

30 Anträge in der Steiermark

In 88 von 2.000 Betrieben österreichweit eingten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen solchen sogenannten Interessensausgleich; in der Steiermark gingen 30 Anträge ein, bei 15 Fällen deutet alles auf eine Lösung hin, sagt Hubert Holzapfel von der Gewerkschaft PRO-GE.

Es gebe dabei verschiedene Lösungsansätze: „Zusätzlich eine einmalige Zahlung, die nicht nachhaltig ist. Es gibt Vereinbarungen, wo nachhaltig statt Geld auch Zeit vereinbart wurde – Urlaub oder Freizeit. In manchen Betrieben gibt es sogar teilweise die nächsten zwei, drei Jahre Besserstellungen, als jetzt zur Diskussion gestanden ist.“

Unternehmen aus jeder Sparte nehmen das Angebot an

Laut Gewerkschaft verteilen sich Unternehmen, welche diese Wettbewerbsklausel in Anspruch genommen haben, auf die gesamte Steiermark und alle Fachverbände – also Autozulieferer, Gießereien oder Metalltechnische Betriebe. Zuletzt wurde bekannt, dass auch die AVL darauf setzt – mehr dazu in Kündigungen bei AVL List: 200 Jobs werden abgebaut (27.2.2024).

Betroffen seien etwa 5.000 Mitarbeiter in der Steiermark und zehn Prozent der beschäftigten Metaller in ganz Österreich – deutlich weniger als erwartet, sagt Branchenvertreter Christian Knill, der selbst die Klausel in Anspruch nimmt: „Wir haben doch mit etwas mehr gerechnet, als es dann im Endeffekt geworden sind. Wir haben auch schon einige Schwachstellen entdeckt, die es mit den Gewerkschaftern gemeinsam zu beheben gilt, und so ein Modell, oder ein ähnliches Modell, stellen wir uns schon vor.“

Noch bis Ende des Monats werden die ausgehandelten Sonderverträge von den Sozialpartnern geprüft; kommt es zu keinem Veto, sind sie ab 1. April rechtskräftig.