Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
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GERICHT

Prozess nach vorgetäuschter Vergewaltigung

„Ich werde vergewaltigt oder ermordet“ – dieser Notruf traf im Dezember 2023 bei der Polizei in Gratwein im Bezirk Graz-Umgebung ein. Die Anruferin, der nichts passiert war, musste sich am Mittwoch in Graz vor Gericht wegen Verleumdung verantworten. Der Prozess wurde vertagt.

Die Frau hatte damals am nächsten Tag ihre Beschuldigungen zurückgezogen, obwohl sie zunächst einen Mann eindeutig als Täter identifiziert hatte.

Richterin kann Geschichte nicht ganz nachvollziehen

„So ganz nachvollziehen kann ich die Geschichte nicht“, meinte die Richterin, nachdem sie die Aussage der Angeklagten gehört hatte. Die 36-Jährige gab an, in einem Lokal von einem Mann belästigt worden zu sein. Er soll gesagt haben, wenn sie nicht auf der Toilette mit ihm Sex habe, werde er sie umbringen. Als sie das Lokal verließ, hatte sie plötzlich den Eindruck, verfolgt zu werden. Daher der Anruf bei der Polizei, in dem von „Vergewaltigung“ die Rede war.

„Er hat mich auf der Straße von hinten gewürgt und ins Gesicht geschlagen“, gab die Frau an. Dann konnte sie flüchten und rief bei der Polizei an. Auf der Polizeiinspektion teilten ihr die Beamten mit, dass sie einen Verdächtigen gefunden hätten, der sich an nichts erinnern könne. „Sie haben gesagt, das ist der Mann, der mich vergewaltigt hat“, hielt die Richterin der Angeklagten vor.

„Hab das gesagt, weil ich so betrunken war“

„Ich hab das gesagt, weil ich so betrunken war“, rechtfertigte sich die Beschuldigte, die einige Zeit nach dem Vorfall noch 2,2 Promille Alkohol im Blut gehabt hatte. Im Lokal habe er sie auch nicht zum Sex aufgefordert. „Wie kommen Sie dazu, so etwas zu behaupten, das ist eine erfundene Nötigung“, hielt ihr die Richterin vor. „Ich habe da etwas verwechselt“, lautete die Rechtfertigung. Die Polizei habe sie „fertig gemacht. Ich habe mir vorgestellt, dass es passieren hätte können“, lautete ihre Erklärung.

Als Zeuge war auch jener Mann geladen, der die Angeklagte belästigt haben soll. „Ich weiß nicht mehr viel“, war auch seine Erinnerung alkoholbedingt stark getrübt. „Möglicherweise bin ich ihr über den Weg gelaufen“, war alles, was er noch wusste. Zur Anhörung eines weiteren Zeugen wurde vertagt.