Politik

Parteifinanzen: Rechnungshof sieht Verstöße

Der Rechnungshof ortet bei der Grazer FPÖ Verstöße gegen das Parteiengesetz. Der Gemeinderatsklub soll Wahlkampfkosten übernommen haben, die eigentlich von der Partei zu bezahlen gewesen wären.

In Graz ermittelt die Staatsanwaltschaft seit den Gemeinderatswahlen 2021 im Umfeld der FPÖ. Es geht dabei darum, ob Parteigelder ordnungsgemäß verwendet wurden. Relevant für den Rechnungshof ist dabei der Verdacht, der Klub habe über 110.000 Euro bezahlt, die tatsächlich von der Partei zu bezahlen gewesen wären.

Insider meldete sich beim Rechnungshof

Während des Kontrollverfahrens zum Rechenschaftsbericht meldete sich beim Rechnungshof ein Insider, der zahlreiche Unterlagen übermittelte und über glaubwürdige Informationen zur Buchhaltung verfügte. Damit habe sich die Vermutung des Rechnungshofes bekräftigt, dass der Gemeinderatsklub Wahlkampfkosten übernommen habe, hieß es.

Gemeinderatsklubs dürfen zwar an Parteien Spenden, allerdings müssen diese Spenden im Rechenschaftsbericht angeführt werden, und es gilt eine Obergrenze von 7.719,08 Euro pro Spender. Die Übernahme der Wahlkampfkosten gelte als Spende, wurde aber einerseits nicht im Bericht angeführt und übersteige andererseits die Obergrenze, so der Rechnungshof.

Rechnungshof: Buchhaltung unvollständig

Einblicke in Gutachten der Staatsanwaltschaft legen für den Rechnungshof die Vermutung nahe, dass die Buchhaltung der Grazer FPÖ sowie des Gemeinderatsklubs unvollständig seien. Dadurch hätten die Partei-Rechnungsprüfer der FPÖ nicht die gesamte Buchhaltung gekannt.

Durch eine Neuerung im Parteiengesetz müssen für Rechenschaftsberichte, die ab Herbst 2024 beim Rechnungshof einlangen, sämtliche Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu diesen Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sieben Jahre gesondert aufbewahrt werden. Zudem ist es dem Rechnungshof bei konkreten Anhaltspunkten möglich, bei Parteien vor Ort zu prüfen, ob sie dieser Verpflichtung auch nachgekommen sind.

Keine Belege für Refundierung

Die FPÖ hat im Stellungnahme Verfahren zum Rechenschaftsbericht dem Rechnungshof zwar im Februar mitgeteilt, dass die Landespartei einen Betrag von 100.000 als Refundierung an den Grazer Gemeinderatsklub überwiesen habe. Belege oder Nachweise, dass die Zahlung tatsächlich an den Klub und nicht an die Stadtpartei erfolgte, seien aber trotz Aufforderung nicht übermittelt worden, so der Rechnungshof. Ob der Verdacht eines Verstoßes nach dem Parteiengesetz zutrifft, muss nun der Unabhängige-Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) entscheiden.