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Religion

Zwei Steirerinnen sollen selig gesprochen werden

Zwei ehemalige Ordensfrauen aus der Oststeiermark sollen selig gesprochen werden. Bereits seit zwei Jahren laufen in der Diözese Graz-Seckau die entsprechenden Verfahren. Eine ist die Gründerin des Marienschwesterordens in Vorau; die andere, eine spätere Novizin des Ordens.

Die spätere Ordensgründerin Barbara Sicharter wurde 1829 als Bauerstochter in Wenigzell geboren. Im sogenannten Tonihäusl bei Vorau beginnt sie 1865 mit drei weiteren Frauen ein klösterliches Leben und kümmert sich vor allem um verlassene Kranke.

Als sich immer mehr Frauen dem Orden anschließen, wechselt man ins größere Stroblhaus am Rand von Vorau, aus dem sich schließlich das heutige Ordensspital entwickelt.

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Ordensfrau Barbara Sicharter soll selig gesprochen werden

Tugendhaftes Lebens als Grundlage

Laut Pater Anton Witwer, der wesentlich am Seligsprechungsverfahren beteiligt ist, ist Sicharters Leben entsprechend dem kirchlichen Bild der sogenannten heroischen Tugendhaftigkeit ebenso Grundlage für die angestrebte Seligsprechung, wie ihr Tod im – wie es heißt – „Rufe der Heiligkeit.“ „Diese Heiligkeit hat sich natürlich auch in ihrem Leben, in ihrem Arbeiten gezeigt, vor allem eben durch ihren Dienst an den Kranken. Und so ist sie auch praktisch die Gründerin dieser Kongregation der Schwestern geworden, die dann auch dieses Krankenhaus miteinander begonnen haben“, schildert Witwer.

Märtyrer-Tod spricht für Seligsprechung

Das zweite Verfahren betrifft die 1918 ebenfalls in Wenigzell geborene Maria Krückl, die 1944 als Novizin in den Orden eintritt. Als kurz vor Kriegsende die Rote Armee in die Region einmarschiert, wird sie im Kuhstall ihres Vaters von einem sowjetischen Soldaten attackiert, „der sie vergewaltigen wollte. Und sie hat sich dagegen gewehrt, ist davon gelaufen und schlussendlich hat er sie erschossen“, so Witwer.

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Für Ordensfrau Maria Krückl läuft ein Seligsprechungsverfahren

Aus Kirchensicht ein Märtyrer-Tod, der nun die Grundlage für das Seligsprechungsverfahren bildet. Bis zur endgültigen Entscheidung im Vatikan werde es in beiden Fällen aber erfahrungsgemäß noch mindestens acht Jahre dauern, heißt es.