Stromrechnung
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Chronik

Vor- und Nachteile monatlicher Stromrechnungen

Die turbulenten letzten Jahre am Strommarkt mit enormen Preissprüngen haben bei vielen Kunden teils zu extrem hohen Nachzahlungen geführt. Abhilfe soll hier das geplante Elektrizitäts-Wirtschafts-Gesetz schaffen. Allerdings mahnt die Arbeiterkammer zur Vorsicht.

Auf der Suche nach dem passenden Stromtarif soll es unter anderem die Möglichkeit auf nach tatsächlichem Verbrauch berechnete Monatsrechnungen geben. Das kann Vor-, aber auch Nachteile bringen, wie die Arbeiterkammer warnt.

Vorteil ist, dass es keine Nachzahlungen gibt

Allein die 359 Stellungnahmen, die zum Gesetzesentwurf eingegangen sind, zeigen, wie komplex das Thema ist. Erst recht für die Stromkunden, die mit einer möglichen Umstellung auf eine Monatsrechnung bereits mit Anfang 2025 rechnen müssen. Karl-Heinz Kettl, Referent für Energie bei der AK Steiermark, kann dem Entwurf aber einiges abgewinnen: „Ein Vorteil ist, dass ich unmittelbar jedes Monat meine Kosten abgerechnet bekomme. Das heißt, ich zahle keinen geschätzten Betrag, der dann am Jahresende eine Rechnung deckt, sondern das Monat ist dann tatsächlich abgedeckt und es kann beispielsweise auch keine Rückforderung mehr daherkommen.“

Rechnungen im Winter höher

Eine monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch habe aber auch seine Tücken: „Vor allem für Kunden, die einen hohen Winterverbrauch haben wie beispielsweise Wärmepumpenkunden, Stromheizungskunden, würde das bedeuten, dass eine Stromrechnung im Winter drei- bis viermal so hoch sein könnte wie eine Monatsrechnung im Sommer.“

Da habe das System mit Jahresabrechnung und monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen wieder Vorteile. Wobei der monatliche Blick auf die Rechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch durchaus zum Stromsparen animieren könnte.

Arbeiterkammer fordert mehr Beratung

Auch führe das System bei flexiblen Strom-Tarifen zu mehr Übersicht und Transparenz. Grundsätzlich müsse man sich überlegen: „Wie man eine Monatsrechnung an die Stromkunden ausrollen will: Wie bietet man das den Kunden an, stellt man ihn um, fragt ihn willst du das überhaupt, dann muss ich ihn aber auch aufklären, was heißt das?“ Die Arbeiterkammer fordert daher vor der gesetzlichen Umstellung auf eine Monatsrechnung eine aktive Beratung der Stromversorger „im Sinne ihrer Kunden“.