Illustration zum Thema Miete / Wohnungen / Wohnbau / Mietpreise / Eigentum / Immobilien / Leerstand / Leerstandsabgabe
APA/GEORG HOCHMUTH
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Wirtschaft

Gebührenbefreiung bei Immobilienkauf in Kraft

Lieferengpässe, Energiekosten, hohe Zinsen: Die Baukosten haben sich zuletzt massiv erhöht. Um die Baubranche anzukurbeln, werden nun mit Montag die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beim Kauf des ersten Eigenheims ausgesetzt. Für die Wirtschaftskammer reicht das alleine aber noch nicht aus.

Bis zu 11.500 Euro könne man sich ab sofort beim Kauf einer Immobilie sparen – vorausgesetzt, man nutze sie dann auch als Hauptwohnsitz, so Dieter Kienzer, Präsident der Notariatskammer Steiermark: „Die Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent Kaufpreis für Eigentumsrecht und 1,2 Prozent Eintragungsgebühr für Pfandrechte bis zu einem Betrag von 500.000 Euro entfallen.“

Das bedeutet, wenn eine Immobilie beispielsweise 600.000 Euro kostet, sind 500.000 Euro gebührenfrei – für die restlichen 100.000 Euro müsse die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr ganz normal bezahlt werden. Für Immobilien, die über zwei Millionen Euro kosten, sind die Gebühren wie bisher ab dem ersten Euro zu bezahlen.

Für den Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer, Gerald Gollenz, reicht die Gebührenbefreiung alleine noch nicht aus: „Es hat jetzt schon Leute gegeben, die gesagt haben, ich kauf’ mir sowieso eine Wohnung, da warte ich ab, bis der 1. April kommt. Es wird vielleicht der eine oder andere jetzt wieder nachdenken, eine Wohnung zu kaufen – aber der große Motivationsschub, den sehe ich da nicht.“

Zusätzlich fordert Gollenz die Abschaffung der sogenannten KIM-Verordnung, die unter anderem mindestens 20 Prozent Eigenmittel für die Vergabe eines Wohnkredits vorsieht: „Es gehört der Zugang zu den Immobilienkrediten wieder allen gewährt. Derzeit ist es so, dass man aufgrund der niedrigen Schuldendienstquote, auch wenn Leute gut verdienen, aber über keine Eigenmittel verfügen, dann ist es praktisch unmöglich, einen Kredit zu bekommen.“

Die Gebührenaussetzung, die mit Montag in Kraft tritt, ist jedenfalls bis spätestens 30. Juni 2026 beschränkt.