Gerald Grosz
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Chronik

Geldstrafe für Grosz wegen Söder-Beleidigung

Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das deutsche Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den Ex-BZÖ-Chef Gerald Grosz verhängt – 14.850 Euro beträgt die Strafsumme. Grosz kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Weil er den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und den deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer Politveranstaltung beleidigt haben soll, musste sich der ehemalige BZÖ-Politiker Gerald Grosz am Montag vor einem deutschen Amtsgericht verantworten.

Grosz hatte sich beim politischen Aschermittwoch der deutschen AfD im Vorjahr kein Blatt vor den Mund genommen: Den bayrischen Ministerpräsidenten Söder hatte er als „Södolf“, als „Corona-Autokrat, der kein Gewissen habe“ und als „Landesverräter“ bezeichnet, den deutschen Gesundheitsminister Lauterbach zu „Karl Klabauterbach“ verunglimpft ihn unter anderem als „Horrorclown“ sowie als „Vertreter der Kategorie Gammelfleisch“ beschimpft.

Strafbefehl über 36.000 Euro

Auf eine Anzeige Söders hin schaltete sich die Generalstaatsanwaltschaft München ein: Diese warf Grosz eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ vor, wie es im deutschen Strafgesetzbuch wörtlich heißt. Ein entsprechender Strafbefehl, mit dem Angebot an Grosz, eine Geldstrafe in der Höhe von 36.000 Euro zu bezahlen, wurde vom Anwalt des Steirers beeinsprucht – unter anderem, weil der Strafantrag formelle Mängel aufweise.

Grosz sprach vor Gericht von „Satire“

Deshalb musste sich am Montag nun das Amtsgericht Deggendorf in Niederbayern mit dem Fall befassen. Mitverhandelt wurde dabei – neben den mutmaßlichen Beleidigungen – auch ein Verstoß gegen das bayrische Versammlungsgesetz, denn laut einem Sprecher des Amtsgerichts habe Grosz bei der AfD-Veranstaltung verbotenerweise ein – als „Knicker“ bezeichnetes – Jagdmesser bei sich getragen.

Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als „Satire“, seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnete ein Anwalt als „Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch“. Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

„In die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“

Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt, sagte wiederum die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung: Grosz erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro, also 14.850 Euro.

Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. Grosz war eigenen Angaben zufolge nicht davon ausgegangen, bereits im bayerischen Deggendorf freigesprochen zu werden: „Namhafte Juristen in ganz Deutschland haben mir zu verstehen gegeben, dass sich kein Richter auf Amtsgerichtsebene traut, gegen die Interessen Söders zu judizieren“, hatte Grosz im Vorfeld erklärt, „daher werden wir den gesamten Instanzenweg beschreiten“. Er rechne weiter mit einem Freispruch, so Grosz, der ankündigte, in Berufung gehen zu wollen: „Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Karlsruhe (Sitz des deutschen Verfassungsgerichts, Anm.).“