Anfragen zum Thema Balkonkraftwerke und PV-Anlagen seien seit der Teuerung bei den Energiepreisen laufend zu verzeichnen, heißt es von der Mietervereinigung Steiermark. Bis zu 800 Watt starke PV-Module können an das Balkongeländer gehängt und einfach an einer Steckdose aktiviert werden. Das muss allerdings dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Vermieter kann ablehnen
Es gibt jedoch eine Einschränkung: In Mietobjekten kann der Vermieter den Betrieb verbieten, so Christian Lechner, Geschäftsführer der Mietervereinigung Steiermark. Der Vermieter könne seine Ablehnung etwa damit begründen, dass durch das Balkonkraftwerk die Außenansicht des Gebäudes „verschandelt“ werde, erklärt Lechner.
Es ist somit die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Erfolgt diese nicht, kann man man eine Schlichtungsstelle oder ein Bezirksgericht mit dem Fall befassen. „Wobei dann eine Interessenabwägung erfolgt. Wer ist mehr eingeschränkt?“, so Lechner.
Mehr Rechte „wünschenswert“
Mehr Rechte für den Mieter wären wünschenswert, sagt Lechner. Er fordert, „dass die Durchführung erleichtert wird.“ Da der gesamte Bereich des Wohnens teurer geworden ist, seien Balkonkraftwerke eine gute Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter Geld zu sparen.