Photovoltaikmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon.
APA/dpa/Stefan Sauer
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WIRTSCHAFT

Balkonkraftwerke durch Mietrecht beschränkt

Balkonkraftwerke boomen – allein die Stadt Graz hat bereits rund 1.300 dieser Mini-PV-Anlagen gefördert. Allerdings beschränkt das Mietrecht bisher die Möglichkeiten. Die Mietervereinigung ist daher für Erleichterungen.

Anfragen zum Thema Balkonkraftwerke und PV-Anlagen seien seit der Teuerung bei den Energiepreisen laufend zu verzeichnen, heißt es von der Mietervereinigung Steiermark. Bis zu 800 Watt starke PV-Module können an das Balkongeländer gehängt und einfach an einer Steckdose aktiviert werden. Das muss allerdings dem Netzbetreiber gemeldet werden.

Vermieter kann ablehnen

Es gibt jedoch eine Einschränkung: In Mietobjekten kann der Vermieter den Betrieb verbieten, so Christian Lechner, Geschäftsführer der Mietervereinigung Steiermark. Der Vermieter könne seine Ablehnung etwa damit begründen, dass durch das Balkonkraftwerk die Außenansicht des Gebäudes „verschandelt“ werde, erklärt Lechner.

Es ist somit die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Erfolgt diese nicht, kann man man eine Schlichtungsstelle oder ein Bezirksgericht mit dem Fall befassen. „Wobei dann eine Interessenabwägung erfolgt. Wer ist mehr eingeschränkt?“, so Lechner.

Mehr Rechte „wünschenswert“

Mehr Rechte für den Mieter wären wünschenswert, sagt Lechner. Er fordert, „dass die Durchführung erleichtert wird.“ Da der gesamte Bereich des Wohnens teurer geworden ist, seien Balkonkraftwerke eine gute Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter Geld zu sparen.