Snus Nikotinbeutel
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Politik

Nikotinbeutelverbot kommt

Im neuen steirischen Jugendschutzgesetz wird auch ein Verbot von Snus – Nikotinbeuteln – für unter 18-Jährige stehen, dazu kommen Einschränkungen für Waffenimitate, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit echten Waffen besteht. Beschlossen werden soll es Anfang Juli im Landtag.

„Die wichtigste Erneuerung aus meiner Sicht ist ganz sicher das Verbot von Nikotinbeuteln für unter 18-jährige“, sagt Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) – sie ist in der Landesregierung für Jugend und Familie zuständig.

Auch Waffenimitate werden verboten

Das neue Jugendschutzgesetz bringt aber noch weitere Änderungen: „Wir werden in der Steiermark zum Beispiel auch gefährliche Gegenstände wie Waffenimitate, die ausschauen wie wirkliche, echte Waffen, verbieten, und es wird künftig auch der digitale Ausweis akzeptiert werden.“

Nach dem Ablauf der Begutachtungsfrist werden nun die Stellungnahmen eingearbeitet, so Schmiedtbauer: „Es ist so, dass wir jetzt noch zehn Stellungnahmen bekommen haben – vom Kinderbüro, von der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft, der Wirtschaftskammer, dem Dachverband von Suchthilfeeinrichtungen –, und die waren
alle sehr positiv. Ich bin wirklich zuversichtlich, dass wir unseren Zeitplan einhalten können, und dass wir dann natürlich auch eine breite Mehrheit im Landtag haben werden.“ Im Landtag beschlossen werden soll das modernisierte Jugendschutzgesetz dann am 2. Juli.

Ausgehzeiten bleiben unverändert

Begleitend dazu sollen auch verstärkte Jugendförderung, Präventionsarbeit und Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz unter Jugendlichen kommen. Und man will in Sachen Jugendkriminalität sensibilisieren, so die Landesrätin, „welchen Schaden – seelischen Schaden – ich dann meinen Mitmenschen, sprich den Freundinnen und Freunden in so einer Clique, in einer Gruppe eigentlich zufügen kann. Deshalb sehen wir dieses als ganz großes Paket.“ An den erlaubten Ausgehzeiten für Jugendliche in der Steiermark werde nichts geändert.