Gericht

15-Jähriger wegen zweifachen Raubes verurteilt

Zwei Raub-Beteiligungen und eine Nötigung sollen auf das Konto eines 15-Jährigen gegangen sein, der sich am Mittwoch in Graz vor Gericht verantworten musste. Er war geständig und wurde zu fünf Monaten bedingt verurteilt.

Der Ankläger warf dem Burschen vor, im vergangenen September zusammen mit anderen einen Gleichaltrigen in einem Kino ins WC gesperrt und ihm fünf Euro sowie eine Silberkette weggenommen zu haben – zu diesem Zeitpunkt war er noch auf Bewährung wegen eines anderen Raubes.

Auf einem Parkplatz in der Nähe knöpften die beiden dann einem anderen Jugendlichen zehn Euro ab, dazu soll der Angeklagte geäußert haben: „Wenn du zur Polizei gehst, gibt es Stress“. Der Haupttäter kann nicht belangt werden – er ist erst 13 Jahre alt.

Mit 15 schon amtsbekannt

Dass er kurze Zeit davor auch einige Tage im Gefängnis in Untersuchungshaft war, hatte ihn nicht davon abgehalten, erneut etwas anzustellen. Zwölf Anzeigen gegen ihn waren zuvor eingestellt worden, weil er zu dem Zeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt war.

„Habe gedacht, dass ich nicht erwischt werde“

Bei der Verhandlung am Mittwoch zeigte sich der Ukrainer geständig. „Ich habe mich in der Gruppe cool gefühlt“, gab er als Motiv an. „Man sollte nachdenken, bevor man so etwas macht“, meinte die Richterin. Sie wollte wissen, wieso er die Tat fast unmittelbar nach seinem Gefängnisaufenthalt begangen hatte. „Ich habe gedacht, dass ich diesmal nicht erwischt werde“, bekannte der 15-Jährige.

Das erste Opfer kam mit seinem Vater und sollte nur bestätigen, dass er einen Entschuldigungsbrief des Angeklagten erhalten habe. Doch dann erzählte der Vater, dass sein Sohn vor zwei Tagen beim Sporttraining, wo sich auch der Beschuldigte befunden hatte, bedroht worden sei. „Ein Freund hat mir gesagt, dass ihm einer geflüstert hat, ich soll geschlagen werden“, schilderte der Zeuge. Der Angeklagte bestritt das, entschuldigte sich dann aber nur äußerst widerwillig bei dem anderen Burschen.

„Ihre allerletzte Chance“

Der Schöffensenat verurteilte ihn als Beitragstäter zu minderschwerem Raub und Nötigung zu fünf Monaten, vier sind noch aus der ersten Verurteilung offen; alle neun Monate Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. „Es kommt alles irgendwann auf“, gab ihm die Richterin noch mahnend mit auf den Weg und betonte: „Das ist ihre allerletzte Chance“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.