Ein Hausarzt misst bei einem Patienten den Blutdruck
APA/dpa/Bernd Weissbrod
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Gesundheit

Wahlärzte müssen Rechnungen einreichen

Mit 1. Juli kommt eine neue Verpflichtung auf Wahlärzte zu: Künftig müssen auch sie, wie schon alle Kassenärzte, die Rechnungen ihrer Patienten bei den Krankenversicherungen einreichen. Die Vorbereitungen laufen bereits.

Technisch sei alles vorbereitet, bestätigt Alexander Moussa, E-health-Referent der Österreichischen Ärztekammer. Es gebe aber noch viele Unklarheiten zu beseitigen, so wiederum Martin Millauer, Sprecher der rund 1.700 Wahlärzte und -ärztinnen in der Steiermark.

Manche Ärzte sollten ausgenommen sein

„Es geht um die Verhältnismäßigkeit“, argumentiert Millauer: „Es gibt viele Ärzte, die keine hohe Frequenz haben, die teilweise nicht einmal entsprechende Software für die Einreichung haben. Ärzte, die wenige Patienten versorgen und Ärzte, die unmittelbar vor einer Pensionierung stehen, sollten da ausgenommen sein. Die systemrelevanten Wahlärzte nehmen das System selbstverständlich an.“

Weniger Rückerstattung „eine Ungerechtigkeit“

Für Patienten und Patientinnen bringe das System künftig eine schnellere Rückerstattung – allerdings würden sie weiterhin nur 80 Prozent des vergleichbaren Kassentarifs bekommen, „was eigentlich eine Ungerechtigkeit darstellt“, so Millauer: „Die seinerzeitige Begründung für nur 80 Prozent Rückersatz vom Kassentarif war, dass man mehr bürokratischen Aufwand hatte. Daraus müsste jetzt resultieren, aufgrund des wegfallenden bürokratischen Aufwands, dass die Wahlarztpatienten 100 Prozent des Kassentarifs zurückbekommen. Das sieht aber die ÖGK nicht so.“

Patientenombudsfrau erwartet schnellere Abrechnung

Die steirische Patientenombudsfrau Michaela Wlattnig begrüßt hingegen die neue Regelung: „Immer wieder kommen Beschwerden auch zu uns, dass die Rückerstattungen von Honorarnoten lange dauern. Hier wird ein Weg geschaffen, mit der direkten Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse, dass eine Beschleunigung der Rückerstattungen auch erzielt wird.“

Sorge, dass Patienten und Patientinnen nicht sicher sein könnten, ob ihre Rechnungen eingereicht wurden, habe sie nicht, so Wlattnig: Man werde weiterhin Kopien der Honorarnoten bekommen und somit auch bei der jeweiligen Kasse nachfragen können, ob diese eingereicht wurden.