Pfleger im Krankenhaus
ORF.at/Birgit Hajek
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Politik

Pflegegesetz: Experten sehen gute Schritte

Als „großer Wurf“ ist der Entwurf zum neuen Pflege- und Betreuungsgesetz von Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) bezeichnet worden. Auch Experten sehen gute Schritte, üben aber auch Kritik nach den jahrelangen Planungen.

Nach jahrelangen Planungen haben ÖVP und SPÖ am Dienstag das Pflege- und Betreuungsgesetz in Begutachtung gegeben. Es soll sämtliche Pflegeleistungen in einem Gesetz umfassen und das übersichtlich. Neu sind Regelungen zur Übergangs- und Kurzzeitpflege, und Pflegeheime sollen künftig für Notfälle besser ausgestattet sein, etwa mit Notstromaggregaten – mehr dazu in Ein Gesetz für die Pflege: Begutachtung startet (23.4.2024).

Für Volkshilfe noch Fragen offen

Dass das gesamte Pflege- und Betreuungsangebot in der Steiermark in einem Gesetz zusammengefasst werden soll, sehen Experten tatsächlich als einen „großen Wurf“. Volkshilfe-Geschäftsführer Franz Ferner begrüßt auch, dass Angebote weiterentwickelt werden, wie die Übergangspflege. Patienten, die nach dem Spital noch nicht fit genug für zu Hause sind, sollen künftig 28 Tage in einer Übergangspflege bleiben können.

Im Detail seien hier noch Fragen offen, so Ferner, „weil eine Kurzzeit- oder Übergangspflege anzubieten, das können die Betreiber, die gemeinnützigen, die kirchlichen, die gewerblichen – das haben wir ja gelernt. Die Frage wird sein, wie gestaltet man das Angebot über die gesamte Steiermark, in welchem Zeitraum, in welchen Größenordnungen und mit welchen finanziellen Rahmenbedingungen.“

Pflegeverband fehlt Community Nursing

Thomas Windhaber vom Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband, Landesverband Steiermark, spricht von guten Schritten, kritisiert aber, dass das Community Nursing nicht im Entwurf verankert sei: „Wir sind jetzt am Ende der Projektlaufzeit, wir wissen, dass die Projekte zu einem Großteil sehr, sehr gut laufen, und dass es da einen sehr großen Benefit für die steirische Bevölkerung geben kann, wenn die Projekte nachhaltig abgesichert sind. Und das sehe ich im Entwurf nicht, das wäre ein großer Kritikpunkt von uns.“

Gesetz für die Pflege: Begutachtung startet

Das seit 2012 in Arbeit befindliche steirische Pflege- und Betreuungsgesetz ist seit Dienstag fertig. Bis Mitte Mai ist es nun in Begutachtung, und es können Stellungnahmen eingebracht werden. Die mobile Pflege soll weiter gestärkt werden, in Pflegeheimen kommt eine verpflichtende Notstromversorgung.

Die Community Nurses wurden am Dienstag auch zum Thema im Landtag gemacht. Die KPÖ wollte wissen, ob die Finanzierung des Community Nursing über den Rahmen des Finanzausgleichs (FAG) bis Ende 2028 gedeckt sei. Gesundheitslandesrat Kornhäusl antwortete, es habe ja am Anfang so etwas wie Skepsis bei den Gemeinden gegeben. Da herrsche mittlerweile ein völlig anderes Bild: „Die sind im Sinne von Prävention und Vorsorge nicht mehr wegzudenken", so der Landesrat. Man sei in Gesprächen mit allen Beteiligten, den Pflegedrehscheiben, dem Gesundheitsfonds sowie dem Städte- und Gemeindebund. Zeitpläne wollte Kornhäusl auch auf Nachfrage nicht nennen, er gehe aber von einer guten Zukunft aus.

Zentrale Heimaufsicht als „Chance“

Positiv sieht Thomas Windhaber, dass der Slogan „Mobil vor stationär“ gut im Entwurf abgebildet sei und dass neue Betten vorrangig an gemeinnützige Träger gehen sollen. Auf Empfehlung des Rechnungshofes soll das Land künftig zentrale Heimaufsicht sein. Franz Ferner dazu: „Vielleicht liegt in der zentralen Heimaufsicht die Chance, dass es einheitliche, transparente Überprüfungskriterien für den konkreten Heimaufsichtsprozess gibt, das ist die Chance, dass wir das nach vielen Jahren schaffen.“ Die Reduktion der Kontrollen auf nur noch einmal jährlich stößt beim Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband hingegen auf Kritik.