Wellness bei der Messe
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WIRTSCHAFT

AK mahnt zu Vorsicht bei Messekäufen

Frühlingszeit ist Messezeit: Messebesuchenden werden oft mit vermeintlich billigen Angeboten zu Vertragsabschlüssen überredet, die sie im Nachhinein bereuen, so die AK Steiermark – und wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten.

Angebote auf Messen würden nicht selten als vermeintliche Sonderangebote angepriesen und seien oft darauf ausgelegt, dass spontan gekauft werde, heißt es von der Arbeiterkammer.

Nicht unter Druck setzen lassen

„Es gibt aber keine Vergleichsmöglichkeit, daher wissen KonsumentInnen oft nicht, ob das Angebot tatsächlich so günstig ist, wie behauptet wird“, sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes.

Wer sich daher teure Waren oder Möbel auf einer Messe kaufen möchte, sollte unbedingt vor dem Messebesuch Angebote von anderen Anbietern einholen. Man sollte sich auch nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe vergleichen – auch außerhalb der Messe. „Viele Messen laufen über mehrere Tage, so dass man über die Entscheidung schlafen kann“, so Schrittwieser.

Über Unternehmen informieren

Die Konsumentenschützerin weist auch darauf hin, dass es bei einem Kauf auf einer Messe kein Rücktrittsrecht gibt – es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach bei anderen Unternehmen günstigere Angebote entdecken sollte.

Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten möchte, könne dies mit dem Verkaufenden vertraglich vereinbaren, so Schönbacher. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert werden: Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen, und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten.