Außenansicht Parlament in Wien
ORF.at/Sonja Ryzienski
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Politik

Gewaltschutzpaket wird weiter kritisiert

Am Mittwoch soll im Parlament das umstrittene Gewaltschutzpaket beschlossen werden. Nun hagelt es weiter Kritik von den steirischen Frauenhäusern und Gewaltschutzzentren.

Geht es nach ÖVP und Freiheitlichen, dann wird das Parlament am Mittwoch das umstrittene Gewaltschutzpaket – eines der Projekte der abgewählten türkis-blauen Bundesregierung – beschließen. Schon im Vorfeld hatte es Kritik von Richtern, Rechtsanwälten und Opferschutzorganisationen wie den Frauenhäusern oder den Kinderschutzzentren gegeben – mehr dazu in „Gewaltschutzpaket ist unausgereift“ (29.07.2019).

Kostenübernahme von öffentlicher Hand gefordert

Es gibt positive Ansätze im neuen Gewaltschutzpaket, durch die mangelhafte Umsetzung würden diese aber wieder zunichte gemacht, bringt Michaela Gosch vom Verein Frauenhäuser Steiermark die Kritik auf den Punkt. Dass opferschutzorientierte Täterarbeit gesetzlich verankert wird, sei zu begrüßen. Dass ein weggewiesener Täter das Gewaltpräventionstraining aber selbst bezahlen soll, sei kontraproduktiv, so Gosch: „Das könnte dazu führen, dass, wenn die Familienfinanzen ohnehin schon recht knapp sind, sich vielleicht Frauen noch einmal überlegen, ob sie tatsächlich die Polizei holen – im Rahmen einer Wegweisung.“

Die öffentliche Hand müsse die Kosten übernehmen, fordert auch Eduard Hamedl vom Männernotruf: „Wir erleben öfter, dass Täter, die weggewiesen worden sind, oft gar nicht in der Lage sind, irgendwo anders zu wohnen und das zu bezahlen. Und jetzt soll er auch noch die verpflichtende Täterarbeit bezahlen.“ Für ihn stelle sich die Frage bezüglich der Praxis: „Was ist, wenn er dort nicht hingeht und das nicht bezahlt. Also das ist für mich total unausgereift.“ Zudem wollen Täter nach einer Wegweisung sofort mit jemandem reden – daher müsse man vorbeugende Maßnahmen ausbauen, so Hamedl.

Kritik an Anzeigepflicht und erhöhten Strafdrohungen

Ein weiterer Kritikpunkt der Frauenhäuser, aber auch von Psychotherapeuten, ist die verpflichtende Anzeigepflicht, die auch schon beim Verdacht auf eine strafbare Handlung erfolgen soll. Möglicherweise würden Opfer gar keine Hilfe mehr suchen, befürchtet Michaela Gosch: „Wenn ich weiß, ich gehe zur Ärztin, zum Arzt und vertraue mich ihr oder ihm an und lasse mich untersuchen. Und wenn ich weiß, das hat zur Folge, dass der Täter automatisch angezeigt wird, dann überlege ich mir das vielleicht.“

Marina Sorgo vom Gewaltschutzzentrun sieht es kritisch, dass künftig eine Reihe von Strafdrohungen erhöht werden – Mängel gebe es vielmehr bei der Verfolgung von Straftaten: „Das heißt, die Polizei und die Gerichte bräuchten da mehr Sensibilität im Umgang mit gefährdeten Personen, damit die eher bereit sind auszusagen, damit sie sich unterstützt fühlen.“ Sorgo würde zudem befürworten, wenn es vermehrt Schulungen für die Sensibilisierung geben würde.