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Chronik

Berufsfeuerwehr: Diskussion um Aufnahmeprozess

Zwischen dem Arbeitsmarktservice Steiermark, der Stadt Graz und der Grazer Berufsfeuerwehr ist eine Diskussion entbrannt. Konkret geht es um einen Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung von Frauen bei der Grazer Berufsfeuerwehr.

Sieben Frauen interessierten sich für diesen Kurs. Bei einem ersten Informationsabend hieß es, für eine Bewerbung sei ein handwerklich technischer Lehrabschluss zwar von Vorteil, aber keine Bedingung. Im August startete dann der mehrwöchige Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung bei der Grazer Berufsfeuerwehr mit den sieben Frauen – mehr dazu in AMS will Frauen zu Berufsfeuerwehr bringen (19.08.2019).

Fünf Frauen von Aufnahmeverfahren ausgeschlossen

Vor wenigen Tagen sei von der Stadt Graz die Information gekommen, dass eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung nun doch Voraussetzung für die Aufnahme in den Feuerwehrdienst sei. Für fünf Frauen sei es jetzt nicht möglich zur Aufnahmeprüfung anzutreten.

„Das AMS Steiermark hat viel Zeit und Ressourcen in die Organisation dieses gemeinsamen Projekts investiert. Von Seiten der Stadt wurde den teilnehmenden Frauen, nach Bestehen der Hürde Aufnahmeprüfung, eine Tätigkeit als Berufsfeuerwehrfrau in Aussicht gestellt. Umso bedauerlicher ist es, dass dieses ambitionierte Vorhaben nun andernorts gescheitert ist", so die stellvertretende Landesgeschäftsführerin des AMS Steiermark, Christina Lind.

„Sicherheit an erster Stelle“

Magistratsdirektor Martin Haidvogl hält dem entgegen, dass Sicherheit an erster Stelle bei den Aufnahmen der Feuerwehr stehen müsse, er bezieht sich auf klare Aufnahmerichtlinien, weshalb nicht alle Teilnehmerinnen des AMS-Vorbereitungskurses zur anstehenden Aufnahmeprüfung zugelassen werden könnten.

„Auch wenn es hier jüngst offenbar bedauerliche Abstimmungsproblem mit dem AMS gab, darf dies nicht zu Entscheidungen führen, welche zukünftigen Kandidatinnen in ihrem angestrebten Berufsumfeld nicht nur nicht helfen, sondern diese – beispielsweise hinsichtlich der nötigen Mindestkörpergröße bei Schutzanzügen – sogar gefährden können“, so Haidvogl.

„Alleinige Verantwortung des AMS“

Branddirektor Klaus Baumgartner ergänzt, dass man die konkreten Aufnahmekriterien bei der Informationsveranstaltung genau präsentiert habe: „Wenn das AMS nach unserer Informationsveranstaltung und mit dem Wissen, dass es Zulassungskriterien gibt, einen Kurs mit Damen startet, die diese formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, ist das eine Vorgehensweise in alleiniger Verantwortung des AMS.“

Zudem würde das handwerkliche Geschick im Zuge des Aufnahmeverfahrens abgefragt werden und bei den Gründen der Nichtqualifizierung hätte es sich um Überqualifizierung, Alter und Körpergröße gehandelt, so Baumgartner. Ein Gesprächsangebot der Stadt Graz an das AMS habe dieses ausgeschlagen, hieß es am Donnerstag aus dem Magistrat.