Soziales

Weiter Bangen um afghanischen Asylwerber

Das Bangen um jenen afghanischen Asylwerber, der als Lehrling im Schladminger Diakonissen-Spital gearbeitet hat, geht weiter. Er könnte trotz großer Proteste noch am Dienstag abgeschoben werden.

Asylwerber mit negativem Bescheid, die eine Lehre machen, sollen künftig ihre Ausbildung abschließen dürfen – für den 20-jährigen Afghanen könnte das aber zu spät sein: Trotz intensiver Bemühungen seiner Betreuer schaut es nun so aus, dass Hossein noch am Dienstag nach Afghanistan abgeschoben werde könnte, wo ihm nach Ansicht der Diakonie und der evangelischen Kirche große Gefahr drohe.

„Faktischer Abschiebeschutz nicht zuerkannt“

Der 20-Jährige hat noch einen neuen Asylantrag gestellt, weil sein Übertritt zum Christentum im ersten Antrag noch nicht berücksichtigt war – offenbar wieder vergeblich, sagt Maria Katharina Moser von der Diakonie: „Es liegt ein Beschied vor, in dem der faktische Abschiebeschutz ausdrücklich nicht zuerkannt wird.“ Der Asylantrag wegen religiöser Verfolgung werde nicht mehr behandelt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass Afghanen, die zum Christentum übergetreten sind oder auch nur im Verdacht stehen, Christen zu sein, in Afghanistan Verfolgungen ausgesetzt sind – und das geht bis hin zur Todesstrafe. „Sie dürfen nicht abgeschoben werden. Österreich muss das ganz dringend anerkennen, und zwar sofort“, so Moser.

Innere Überzeugung keine Frage für Gerichte

Man sei bei Muslimen besonders streng, wenn diese Christen werden wollen, man soll aber den Menschen vertrauen, die die Asylwerber kennen – wie im Fall von Hossein, sagt der evangelische Bischof Michael Chalupka: „Die Ernsthaftigkeit, mit der hier eine ganze Gemeinde um das Leben dieses jungen Mannes kämpft – warum tun sie das? Weil sie ihn sehr gut kennen.“

Was die innere Überzeugung eines Taufbegehrens angeht, da gebe es eine Stelle, die das prüfe und bezeuge, so Chalupka weiter, das sei die evangelische Pfarrerin oder der evangelische Pfarrer. Es könne nicht sein, dass der Glaube von Gerichten überprüft werde, wo Menschen, die den Kern des evangelischen Glaubens nicht kennen und nicht beurteilen könnten, darüber entscheiden, ob ein Mensch aus innerer Überzeugung Christ sei.

Auch der katholische Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl zeigt sich tief betroffen: Er appelliert, das humanitäre Bleiberecht anzuwenden und wörtlich „nicht einen wunderbar integrierten Menschen“ abzuschieben.