Wahlkarte
APA/ROLAND SCHLAGER
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Coronavirus

GRW: Wahlkartenfrist verlängert

Das Land Steiermark hat die Frist für die schriftliche Beantragung von Wahlkarten für die verschobenen Gemeinderatswahlen verlängert. Die Sonderregel besagt, dass Wahlkarten schriftlich bis Freitag, 20. März, beantragt werden können.

Die steirischen Gemeinderatswahlen hätten eigentlich am 22. März stattfinden sollen und wurden wegen des Coronavirus auf einen späteren Zeitpunkt verschoben – mehr dazu in CoV: Gemeinderatswahlen werden verschoben.

Sitzung im Livestream

Die Sitzung am Dienstag soll nur kurz dauern und wird hier auf steiermark.ORF.at im Livestream übertragen.

Pläne und Voraussetzungen

Voraussetzung für die Sonderregel zur Verlängerung der Wahlkartenfrist ist die Beschlussfassung zur Verschiebung der Wahlen am Dienstag in einem Sonderlandtag – mehr dazu in Landtag muss tagen, prüft weitere Termine. Die Verlängerung der Wahlkartenfrist wurde notwendig, weil der Parteienverkehr in den Ämtern eingeschränkt und Ausgangsbeschränkungen eingeführt wurden. Geplant ist, dass Wahlkarten, die nach dem 22. März eintreffen, ihre Gültigkeit behalten.

Die Landesregierung hat weiters vor, auch für den neuen, noch festzusetzenden Wahltag, die Ausstellung von Wahlkarten und somit die Ausübung des Wahlrechtes mit Wahlkarten zuzulassen. Den genauen Zeitpunkt für die Beantragung der Wahlkarten für den neuen Wahltag und die entsprechenden Fristen werden mit der Festsetzung des neuen Wahltages mit einer gesonderten Verordnung der Landesregierung geregelt werden.