In der Causa war es um vier Fälle gegangen, die sich zwischen 2010 und 2014 zugetragen hatten. Vier Frauen berichteten im Juli 2019 darüber, dass es bei der Geburt ihrer Kinder im Diakonissenkrankenhaus Schladming (DKH) zu schwerwiegenden Komplikationen gekommen sei – mehr dazu in Geburtstation Schladming: Mütter klagen an (4.7.2020)
Entlastendes Gutachten für Hebammen
Daraufhin brachte die Staatsanwaltschaft Graz gegen drei Hebammen, einen Gynäkologen und das Spital selbst einen Strafantrag beim Landesgericht Leoben ein. Der Vorwurf gegenüber den Hebammen lautete, sie hätten Fachärzte nicht oder zu spät zu Hilfe gerufen. Es folgten das Gutachten eines Sachverständigen für Gynäkologie und Geburtshilfe, das die Klage stützte und ein weiteres Gutachten, das die Beschuldigten entlastete, weshalb das Strafverfahren mit 8. April eingestellt wurde. Die Sprecherin des Landesgerichts Leoben, Sabine Anzenberger, bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“ gegenüber der APA.
Einstellung noch nicht rechtskräftig
Allerdings seien noch Rechtsmittel gegen die Einstellung möglich, so die Gerichtssprecherin, die Einstellung ist damit noch nicht rechtskräftig. Laut Zeitungsbericht hieß es im entlastenden Gutachten, dass die für Fachärzte eingeräumten Zeitfenster für Anfahrt und Diagnose bei Notfällen zu groß seien, was für die schlimmen Ausgänge bei den betroffenen Geburten ausschlaggebend gewesen sei. Ein Neugeborenes soll gestorben, ein weiteres Kind schwerst behindert sein.