Maske
ORF.at/Carina Kainz
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Coronavirus

CoV-Maßnahmen werden weiter runtergefahren

Auch wenn die Zahl der neu mit dem Coronavirus infizierten Personen zuletzt wieder gestiegen ist, werden ab Mittwoch die Sicherheitsmaßnahmen weiter runtergefahren: So ist etwa wieder jeder Sport erlaubt, und die Maskenpflicht für Kellner fällt.

Vor allem das Wegfallen der Maskenpflicht für Kellner bedeute eine große Erleichterung, freut sich Klaus Friedl, Fachgruppenobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer. Auch dass Buffets mit Selbstbedienung wieder möglich sind, begrüßt er: „Jetzt hat man die Möglichkeit, so wie im Hotelbetrieb, wieder ein Salatbuffet oder ein Frühstücksbuffet bereitzustellen. Man muss sich nur an drei verschiedene Dinge ein bisschen gewöhnen, das ist der Desinfektionsspender, wo man sich vor Entnahme der Speisen die Hände desinfizieren sollte, oder man bietet Einweghandschuhe an, oder eine weitere Möglichkeit wäre mit einem Einwegbesteck.“

In der Früh dürfen Gastwirte nun schon um 5.00 Uhr aufsperren und nicht erst um 6.00 Uhr. Bei geschlossenen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen – also etwa Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten – fällt die Sperrstunde, für kleine Bars wird der Thekenausschank möglich sein. Viel erwartet sich die Gastronomie auch von der Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke auf fünf Prozent, sagt Klaus Friedl.

Paket für Nachtgastronomie Ende der Woche

Wieder erlaubt ist nun auch die Prostitution: Jener Paragraf der geltenden Covid-19-Lockerungsverordnung, der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern untersagt, entfällt. Was die Nachtgastronomie angeht, soll laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bis zum Ende der Woche ein Paket mit Lösungsvorschlägen erarbeitet werden: „Ziel für die Nachtgastronomie ist es, einen pragmatischen Weg zu finden, der in Balance mit dem Gesundheitsschutz steht. Wir stehen in laufendem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Nachtgastronomie. Dazu werden aktuell auch internationale Modelle geprüft.“ Öffnungsschritte seien „von der weiteren epidemiologischen Entwicklung abhängig“.

Kontakt- und Mannschaftssport wieder erlaubt

Wesentliche Erleichterungen gelten ab sofort für Sportbegeisterte, und zwar auch, wenn es sich um Mannschaftssport bzw. um Sportarten mit Körperkontakt handelt: Die Mindestabstandsregeln gelten nicht mehr, auch wenn die Sportausübung drinnen erfolgt; allerdings müssen Hygieneregeln eingehalten werden, und es sollten Anwesenheitslisten geführt werden.

Lockerungen gibt es ebenfalls für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportevents und Kulturveranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich bis zu 500 Personen erlaubt. Auf freiwilliger Basis sollen Namen und Kontaktdaten der Besucher einige Tage lang freiwillig aufgehoben werden, so die Bundesregierung.

Altkleidersammlung läuft wieder

Schließlich stehen in der Steiermark ab sofort wieder die Sammelstellen für die Altkleidersammlung zur Verfügung – mehr dazu in Altkleidersammlung fährt wieder hoch (17.6.2020).