Prozess gegen 13 Beschuldigte wegen 19 Raubüberfällen am Dienstag, 16. Juni 2020, am Straflandesgericht in Graz.
APA/INGRID KORNBERGER
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Chronik

Raubserie-Prozess: Bis zu neun Jahre Haft

Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag ein Prozess gegen 13 Beschuldigte abgechlossen worden: Sie sollen rund 20 Überfälle auf Taxis, Supermärkte und Wettcafes begangen haben. Die Urteile: Bis zu neun Jahre Haft.

Der Prozess war der erste große Prozess seit dem CoV-Shutdown. Seit Mitte Juni standen die 13 Angeklagten wegen zahlreicher Raubüberfälle auf Tankstellen und Taxis vor Gericht. Im Straflandesgericht herrscht nach wie vor Maskenpflicht, auch wird streng darauf geachtet, dass Abstand gehalten wird – die Angeklagten saßen daher nicht nur auf den für sie vorgesehenen Sesseln, sondern waren auch noch im Zuschauerbereich verteilt.

„Reise quer durch das Strafgesetzbuch“

Staatsanwalt Hansjörg Bacher erklärte zu Beginn des Prozesses im Juni, die Taten hätten Graz „in Angst und Schrecken versetzt“, und waren von Skrupellosigkeit gekennzeichnet: „Die Opfer hatten Todesangst. Die Waffen wurden durchrepetiert und an den Hals angesetzt“, beschrieb der Ankläger – mehr dazu in Raubserie-Prozess: „Reise durch Strafgesetz“ (16.6.2020)

Prozess gegen 13 Beschuldigte wegen 19 Raubüberfällen am Dienstag, 16. Juni 2020, am Straflandesgericht in Graz.
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Dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle, bestritt einer der Verteidiger: „Manche kennen sich gar nicht“, meinte der Anwalt. „Jetzt sitzen sie gestriegelt da, haben Jobs und Ausbildungen, aber wie sie wirklich ticken, wird man sehen. Messen Sie sie an ihren Taten, denn das ist ihr wahres Gesicht“, betonte der Staatsanwalt.

Ankläger sieht sich bestätigt

„Die Anklage ist 1:1 bestätigt worden“, war Bacher auch in seinem Schlussplädoyer am Donnerstag überzeugt: Er sehe keine Zweifel, für ihn hätten die Beschuldigten „in Graz Furcht und Schrecken“ verbreitet. „Schrecken und Todesangst der Opfer sind nicht wieder gut zu machen, da ist es völlig egal, ob die Waffe echt ist oder nicht“, meinte der Ankläger und forderte den Schöffensenat auf, ausschließlich unbedingte Freiheitsstrafen zu verhängen.

Urteile nicht rechtskräftig

Verurteilt wurden schließlich alle 13 – zwölf Männer wegen schweren Raubes und krimineller Vereinigung zu unbedingten Haftstrafen von zwei bis neun Jahren, einer nur wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung zu 15 Monaten bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.