Prozess Präsidentin des sogenannten Staatenbundes
APA/Ingrid Kornberger
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Gericht

„Staatenbund“-Präsidentin ent- und verhaftet

Zuerst enthaftet und dann wieder verhaftet worden ist die Präsidentin des „Staatenbundes“ am Donnerstag in Graz. Die 44-Jährige wird die Zeit bis zur Prozess-Neuauflage im Herbst aller Voraussicht nach wieder in Untersuchungshaft verbringen.

Es ist kompliziert – so könnte man das neue Prozess-Kapitel um die selbsternannte Präsidentin des „Staatenbund Österreich“ beschreiben. Sie musste sich am Donnerstag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten, weil sie in ihrer Zelle randaliert und sich gegen ihre Verlegung in eine Sicherheitszelle gegen vier Beamte gewehrt haben soll, so der Staatsanwalt.

Einweisung in Anstalt beantragt

Zu diesem Zeitpunkt sei sie allerdings schon nicht mehr zurechnungsfähig gewesen – psychiatrische Sachverständige haben bei ihr paranoide Schizophrenie festgestellt. Daher beantragte der Staatsanwalt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Staatsanwalt wollte wissen, ob Monika U. selbst glaube, dass sie eine Geisteskrankheit habe. „Das hat man mir gesagt“ – sie sei aber nicht überzeugt, dass es überhaupt Geisteskrankheiten gebe, sie sei nun aber damit einverstanden, Medikamente zu nehmen, um sich an die Gesetze zu halten, so die „Staatenbund“-Präsidentin.

Prozess Präsidentin des sogenannten Staatenbundes
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Monika U. ist am Donnerstag als Betroffene vor Gericht erschienen

„Welche Gesetze meinen Sie?“ fragte sie daraufhin der Staatsanwalt. „Na, eure“, so Monika U. Ihr Verteidiger wollte dann noch wissen, was sie jetzt vom Staatenbund halte – dazu sagte sie: „Da ist ja eh schon alles kaputt.“ Der Schöffensenat entschied am Donnerstag nur auf eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unter der Auflage, die Medikamente einzunehmen.

Entscheidung am Freitag

Monika U. könnte daraufhin eigentlich nach Hause gehen. Sie wurde aber auf Antrag des Staatsanwaltes gleich wieder festgenommen: Denn ab September muss sie sich in der Neuauflage des ersten Staatsverweigerer-Prozesses verantworten. Im Jänner war sie als Anführerin der Gruppe nicht rechtskräftig zu 14 Jahren Haft verurteilt worden – mehr dazu in „Staatenbund“-Prozess: Wiederholung im Herbst (2.6.2020).

Die damaligen Verurteilungen wegen Hochverrats und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung wurden jedoch vom Obersten Gerichtshof aufgrund von Formfehlern in weiten Teilen aufgehoben. Am Freitag wird über die Untersuchungshaft entschieden.