Prozess Präsidentin des sogenannten Staatenbundes
APA/Ingrid Kornberger
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Gericht

„Staatenbund-Präsidentin“ wieder in U-Haft

Über die selbsternannte Präsidentin des „Staatenbundes“ ist nach der prozessbedingten Freilassung am Donnerstag und der unmittelbar darauf erfolgten neuerlichen Festnahme am Freitag die Untersuchungshaft verhängt worden.

Es bestehe Tatbegehungsgefahr, auch Fluchtgefahr werde nicht ausgeschlossen, was die U-Haft rechtfertige, teilte das Landesgericht Graz am Freitag mit.

Warten auf Prozess-Neuauflage

Gleich nach dem Prozess im Grazer Straflandesgericht am Donnerstagnachmittag hatte die Staatsanwaltschaft Graz wieder die Festnahme der Präsidentin des Staatenbundes veranlasst – mehr dazu in „Staatenbund“-Präsidentin ent- und verhaftet. Die 44-Jährige konnte daher nicht nach Hause, sondern wird die Zeit bis zur Prozess-Neuauflage im Herbst damit wieder in Untersuchungshaft verbringen. Am Donnerstag war gegen sie unter anderem wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in der JVA Graz-Jakomini verhandelt worden.

Anklagepunkte als Grundlage

Die Festnahme konnte aus rechtlichen Gründen erst direkt nach dem Urteil mit der bedingten Einweisung erfolgen. Grundlage dafür sind die noch offenen Anklagepunkte: Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung. Das Urteil vom Jänner 2019 war in diesen Punkten wegen Formalfehlern aufgehoben worden.