Es bestehe Tatbegehungsgefahr, auch Fluchtgefahr werde nicht ausgeschlossen, was die U-Haft rechtfertige, teilte das Landesgericht Graz am Freitag mit.
Warten auf Prozess-Neuauflage
Gleich nach dem Prozess im Grazer Straflandesgericht am Donnerstagnachmittag hatte die Staatsanwaltschaft Graz wieder die Festnahme der Präsidentin des Staatenbundes veranlasst – mehr dazu in „Staatenbund“-Präsidentin ent- und verhaftet. Die 44-Jährige konnte daher nicht nach Hause, sondern wird die Zeit bis zur Prozess-Neuauflage im Herbst damit wieder in Untersuchungshaft verbringen. Am Donnerstag war gegen sie unter anderem wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in der JVA Graz-Jakomini verhandelt worden.
Anklagepunkte als Grundlage
Die Festnahme konnte aus rechtlichen Gründen erst direkt nach dem Urteil mit der bedingten Einweisung erfolgen. Grundlage dafür sind die noch offenen Anklagepunkte: Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung. Das Urteil vom Jänner 2019 war in diesen Punkten wegen Formalfehlern aufgehoben worden.