Gericht

Verhetzung: Staatsanwalt bat um Hermann-Auslieferung

Wegen eines geteilten Videos auf Facebook ist der steirische FPÖ-Vizeklubobmann Stefan Hermann wegen Verdachts der Verhetzung angezeigt worden. Nun beantragte die Staatsanwaltschaft Graz beim Landtag die Aufhebung seiner Immunität.

Im Juli hatte die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch den Landtagsabgeordneten Hermann wegen des Verdachts der Verhetzung bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Die Sachverhaltsdarstellung bezieht sich auf ein von ihm geteiltes Video auf Facebook, bei dem es sich laut SOS Mitmensch um ein „Anti-Roma-Hassvideo“ handle. Darin seien „wüste Beschimpfungen gegen Roma und Sinti“ zu sehen – mehr dazu in SOS Mitmensch sieht bei FPÖ-Vize Hermann Verhetzung (29.7.2020). Das betroffene Video wurde von Facebook bereits gelöscht.

Allerdings: Erst wenn eine einfache Mehrheit der Landtagsabgeordneten der Aufhebung der Immunität zustimmen würde, könnte die Behörde tatsächlich Ermittlungen aufnehmen. Voraussichtlich bei der Landtagssitzung am 22. September dürfte über die mögliche Auslieferung Hermanns abgestimmt werden.

FPÖ: „Haltlose Anschuldigungen“

Die FPÖ ist weiterhin von der Unschuld ihres Vizeklubobmanns überzeugt: „Wieder einmal werde mit völlig haltlosen Anschuldigungen versucht, einen Skandal zu konstruieren“, so FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung; für ihn gehe es „hier um nichts Geringeres als um die Meinungsfreiheit und die freie Mandatsausübung. Dies seien Grundwerte der Republik.“