Außenansicht der Justizanstalt Graz-Karlau mit Überwachungskamera
APA/Erwin Scheriau
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Chronik

Befragungen nach Karlau-Ausbruch laufen

Nach dem Ausbruch von drei Häftlingen aus der Justizanstalt Graz-Karlau in der Nacht auf Samstag hat es am Montag Befragungen der Bediensteten der Anstalt gegeben. Auch die Häftlinge und Insassen wurden und werden weiter befragt.

Die Befragungen sollen klären, wie es zu der geglückten Flucht kommen konnte – mehr dazu in Loch in Mauer: Aus Gefängnis abgeseilt und in Karlau-Ausbruch: Aussagen widersprüchlich. Dieser Prozess werde wohl auch noch bis zum Ende der Woche andauern, kündigte der stellvertretende Anstaltsleiter Gerhard Derler am Montag an.

Männer voneinander getrennt

Die drei Männer im Alter von 19, 21 und 26 Jahren wurden wenige Minuten, nachdem sie aus der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau ausgebrochen waren, wieder gefasst. Sie wurden umgehend zurück in die JA gebracht und werden seither getrennt untergebracht. Zuvor haben sie sich einen Haftraum zu dritt geteilt, wie Derler schilderte. Die getrennte Unterbringung sei erfolgt, damit keine Absprachen möglich sind, auch der Spaziergang im Freien erfolge nur einzeln.

Strafrechtlich dürften sie laut Derler wegen Sachbeschädigung beziehungsweise schwerer Sachbeschädigung belangt werden, auch Ordnungsstrafen mit bis zu vierwöchigem Hausarrest seien möglich.

„Keine Schnellschüsse“ bei solch „gravierendem Vorfall“

Durch die Befragung von anderen Insassen hätten sich weitere Fragen aufgetan, denen man jetzt noch nachgehen will, so Derler: „Es wird bei diesem solch gravierenden Vorfall keine Schnellschüsse geben, bis zur ausreichenden Klärung des Sachverhaltes wird es wohl noch bis Ende der Woche dauern.“

Das habe auch damit zu tun, dass insgesamt an die 25 bis 30 Personen zu befragen sein. Erschwerend komme hinzu, dass viele Bedienstete in Schicht- und Wechseldiensten sind oder Urlaubstage konsumieren und nicht ohne weiteres befragt werden können.

Wer oder was hat versagt?

Fragen gibt es viele: Wie konnten die Grabungsarbeiten nicht bemerkt werden, wie sind die Häftlinge in den Besitz von Hilfsmitteln gelangt, die es ihnen ermöglichten, ein 30 mal 30 Zentimeter großen Loch in eine 70 Zentimeter dicke Außenmauer zu graben? Hier werde zu klären sein, inwieweit technisches und inwieweit menschliches Versagen eine Rolle spielte, hieß es.

Das Loch in der Außenmauer sei jedenfalls wieder geschlossen und auch an der Außenmauer der Anlage seien erste Maßnahmen ergriffen worden, die das Übersteigen weitestgehend unmöglich machen soll.