Teströhrchen mit Coronavirus Testabstrich und Wattestäbchen
APA/dpa/Oliver Berg
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Coronavirus

Elternbrief zu CoV-Tests: „Keine Zwangstests“

Ein Elternbrief von Landesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in Zusammenhang mit CoV-Tests an Kindern hat am Sonntag in Seiersberg-Pirka für Aufregung gesorgt. Nun versichert die Landesrätin: Keine Zwangstests ohne Beisein der Eltern, wenn die das so wollen.

In der Gemeinde Seiersberg-Pirka ist die Aufregung unter Eltern groß – Auslöser ist ein Informationsblatt samt Formular an Eltern und Pädagogen der Gemeinde, abgesandt von Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Es geht darum, Kindergartenkinder auf das Coronavirus zu testen.

Kein Einverständnis abgefragt

In dem Schreiben heißt es, sollte ein Verdachtsfall in den Kinderbetreuungseinrichtungen abgeklärt werden müssen, sei die Testung jedenfalls vorzunehmen, eine Einwilligung in die Testung sei nicht erforderlich. Der Bürgermeister von Seiersberg-Pirka, Werner Baumann (SPÖ), kritisierte, dass Eltern in dem Schreiben lediglich ankreuzen müssen, ob sie bei den CoV-Tests ihrer Kinder in den Betreuungseinrichtungen dabei sein wollen oder nicht, nicht aber, ob sie damit überhaupt einverstanden wären.

Was, wenn die „Marsmännchen“ kommen?

Doch nicht nur das sorgt für Unmut. Der Bürgermeister fragt sich auch, wie so ein Test bei Kindergartenkindern ablaufen würde, wenn die Eltern nicht anwesend sein können. „Jetzt kommt eine Gruppe von Personen, die die Testungen vornehmen. Ich nehme an, die schauen aus wie die Marsmännchen, komplett eingekleidet, und ein Kind verweigert den Test, weil es weint, schreit und Angst hat, weil die Eltern zum Beispiel nicht vom Dienst wegkönnen. Sollen jetzt meine Pädagoginnen und Mitarbeiter das Kind festhalten, und das Kind wird dann getestet? Das sind Dinge, die nicht passieren dürfen“, so Baumann.

Was steht im Epidemiegesetz?

In dem Schreiben rechtfertigte Bogner-Strauß das Vorgehen des Landes mit Verweis auf das Epidemiegesetz. Bürgermeister Baumann verweist ebenfalls auf das Gesetz, da würde aber stehen: „Ab 14 Jahren sind Testungen zuzulassen, bis 13 Jahren nicht, und ich weiß nicht, wo sie diese Rechtslage herhat.“

Baumann warf der Landesrätin Planlosigkeit vor, aufgebrachte Eltern befürchten, dass sie blanko unterschreiben müssten, dass die Behörden ohne ihre Zustimmung Untersuchungen an Unmündigen vornehmen können. Die Gemeinde habe versucht, mit Bogner-Strauß Kontakt aufzunehmen – bisher ohne Erfolg, so der Bürgermeister. Die Gemeinde wolle die Eltern nun juristisch unterstützen und auch die Volksanwaltschaft einschalten, sollte die Landesrätin nicht einlenken, sagt Baumann.

Bogner-Strauß: Kein Zwang

Aus dem Büro der Gesundheits- und Bildungslandesrätin heißt es dazu: Der Einsatz der mobilen Testteams in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sei ein Zusatzangebot zu den bestehenden Testmöglichkeiten und ermögliche eine schnellere Abklärung von Covid-19-Verdachtsfällen und Kontaktpersonen. Ziel sei es, Schulen, Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen so lange wie möglich für die Kinder offen zu halten.

Für Eltern, die ihre unter 14-jährigen Kinder nicht in der Einrichtung testen lassen wollen, bestehe kein Zwang, da die Tests auch durch diese mobilen Teams zuhause durchgeführt werden können. „Ab 3. November haben die Leitungen der Schulen sowie Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen eine telefonische ‚Fast Lane‘, die direkt zur Gesundheitsbehörde führt“, heißt es weiter aus dem Büro von Bogner-Strauß – mehr dazu in Bald mobile Testteams für steirische Schulen (22.10.2020). Werde keine Einverständniserklärung abgegeben und liegt ein CoV-Verdachtsfall vor, sollte weiterhin von den Eltern der Weg über 1450 gegangen werden – denn jeder Verdachtsfall soll mit dem Gesundheitspersonal oder einem Arzt bei 1450 abgeklärt werden.

Bürgermeister: Ungeklärte Haftungsfragen

Für Bürgermeister Baumann dagegen ist die Vorgehensweise nicht korrekt: Er sieht unter anderem ungeklärte Haftungsfragen, wenn bei den Testungen etwa ein Kind verletzt wird. Eltern in seiner Gemeinde würden sogar planen, „das Schreiben direkt von Anwälten beantworten zu lassen und die Testung ohne Anwesenheit der Eltern zu verbieten“.